Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 26.10.2019 |
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Tagesordnungspunkt: | 1. Formalia |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 20.09.2019) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 27.09.2019, 10:47 |
S4: Anpassung Amtszeit an Legislatur
Antragstext
§14 (3) Die Mitglieder des Landesvorstandes, ausgenommen die/der Vertreter*in
der Grünen Jugend, werden von der Landesdelegiertenkonferenz in geheimer Wahl
für die Dauer von zwei Jahren und 6 Monaten gewählt. Eine zeitliche Anpassung an
die Legislaturperiode des Landtages wird angestrebt. Eine Wahl des Vorstands
findet daher immer auf der direkt auf die Landtagswahl folgenden
Landesdelegiertenkonferenz statt. Wiederwahl ist möglich. Alle Mitglieder des
Landesvorstandes werden auf derselben Landesdelegiertenkonferenz gewählt. Ist
eine Nachwahl erforderlich, erfolgt diese nur für den Rest der laufenden
Amtszeit. Die Mitglieder des Landesvorstandes führen bis zur Neuwahl des
Landesvorstandes die Geschäfte kommissarisch weiter.
Die neue Reglung findet für den zum Zeitpunkt des Beschlusses amtierenden
Landesvorstand keine Anwendung. Um in den neuen Turnus zu gelangen, wird bei der
nächsten Wahl des Landesvorstands dieser nur für eine verkürzte
Übergangslegislatur gewählt. Diese endet zur Herbst LDK 2021 nach der
Landtagswahl. Danach gilt der neue Turnus von 2,5 Jahren.
Die Wahl der/des Basisdelegierten in den Länderrat, der Delegierten in den
Bundesfrauenrat, des sachkundigen Mitgliedes in den Bundesfinanzauschuss, der
Landesrechnungsprüfer, des Landesschiedsgerichtes, der/des EGP-Delegierten, der
Fraktionsmitglieder in den Landesdelegiertenrat und der LDK-Antragskommission
soll für zwei Jahre immer im Frühjahr erfolgen.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Unterstützer*innen
- Hannes Damm (KV Vorpommern-Greifswald)
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