Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 26.10.2019 |
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Tagesordnungspunkt: | 13. Verschiedene Anträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | LDK |
Beschlossen am: | 26.10.2019 |
Eingereicht: | 21.11.2019, 16:06 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Anreize für Klimaschutz in den kommunalen Finanzausgleich integrieren
Beschlusstext
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN M-V setzen sich dafür ein, die finanzielle Förderung von
Klimaschutzmaßnahmen in unserem Bundesland deutlich zu verbessern. Neben der
Ausweitung konkreter Förderprogramme muss die Landesfinanzpolitik aber auch
endlich eine strukturelle Lenkungswirkung zu Gunsten des Klimaschutzes erzielen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN M-V plädieren daher dafür, den kommunalen Finanzausgleich
durch einen Klimaschutz-Faktor zu erweitern. Ziel ist es, dauerhafte finanzielle
Anreize für kommunale Klimaschutzmaßnahmen zu schaffen.
Hierfür soll ein jährlich steigender Anteil der Zuweisungen an die Kommunen in
Abhängigkeit von wirksamen Klimaschutz-Maßnahmen verteilt werden. Das heißt:
Kommunen, die ihre Klimaschutz-Maßnahmen wirksam erhöhen, erhalten in den
Folgejahren höhere Zuweisungen als Kommunen mit geringen
Klimaschutzanstrengungen. Maßstab ist die CO2-Bilanz der kommunalen
Einrichtungen und Unternehmen je Einwohner*in der jeweiligen Kommune.
Der Klimafaktor soll jährliche Verbesserungen der CO2-Bilanz abbilden und
zugleich bereits erreichte gute Standards einzelner Kommunen berücksichtigen.
Begründung
Die Landesregierung sieht im Doppelhaushalt 2021/2022 zwar Rekordausgaben vor, eine gezielte und nachhaltige Finanzierungsstrategie für den Klimaschutz in Mecklenburg-Vorpommern ist dabei jedoch nicht erkennbar. Der kommunale Finanzausgleich mit einem Volumen von derzeit rund 1,1 Milliarden Euro pro Jahr ist eine der wichtigsten Größen im Landeshaushalt. Insgesamt hat der Finanzausgleich allerdings eine eher negative ökologische Lenkungswirkung, weil die Höhe der Zuweisungen stark von der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune abhängen. Somit werden Flächenverbrauch für neue Wohngebiete, Straßeninfrastruktur etc. eher honoriert als z. B. die Bewahrung von Naturschutzflächen. Anreize für Natur- und Klimaschutz enthält der Finanzausgleich – mit Ausnahme eines Vorwegabzugs für den öffentlichen Nahverkehr – dagegen nicht.
Mit einem Klimaschutz-Faktor kann eine positive Lenkungswirkung erzielt werden, ohne enge Vorgaben einzuführen. Kommunen können selbst entscheiden, welche Klimaschutzmaßnahmen für ihre spezifische Situation sinnvoll und wirksam sind. Der Klimaschutz-Faktor ist ein ergänzendes Förderinstrument zur gezielten Landesförderung von Klimaschutzmaßnahmen. Er soll u. a. einen Anreiz dafür schaffen, diese Fördermaßnahmen auch zu nutzen.
Diskussionen um ökologische Kriterien im kommunalen Finanzausgleich gibt es schon seit Jahren. Bereits im Jahr 2007 hat das Bundesamt für Naturschutz dazu eine umfangreiche Forschungsarbeit herausgegeben („Naturschutz im kommunalen Finanzausgleich – Anreize für eine nachhaltige Flächennutzung“). Zuletzt setzte sich die grüne Landtagsfraktion in Sachsen für einen ökologischen Finanzausgleich ein. In verschiedenen Staaten (Portugal, Frankreich, Polen) gibt es Überlegungen bzw. erste Schritte für entsprechende Anreizsysteme.