Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 26.10.2019 |
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Tagesordnungspunkt: | 1. Formalia |
Antragsteller*in: | Kreisverband Nordwestmecklenburg (dort beschlossen am: 23.09.2019) |
Status: | Abgelehnt |
Abstimmungsergebnis: | 2/3-Mehrheit nicht erreicht Ja: 46, Nein: 38, Enthaltungen: 9 |
Eingereicht: | 27.09.2019, 16:32 |
S3: Feste Delegiertenanzahl
Antragstext
Die Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen §10, Absatz 1 wie folgt zu
fassen und die Geschäftsordnung der LDK entsprechend anzupassen:
§10 (1): Die Landesdelegiertenkonferenz findet mindestens einmal im Jahr statt.
Die Delegierten werden auf den Mitgliederversammlungen der Kreisverbände
gewählt. Die Delegiertenzahl eines Kreisverbandes wird errechnet, indem die
Mitgliederzahl mal 100 multipliziert und das Ergebnis durch die Gesamtanzahl
aller Landesverbandsmitglieder dividiert wird. Das Ergebnis ist aufzurunden.
Diese Zahl ist die jeweilige Delegiertenzahl, die aber in jedem Fall mindestens
2 betragen muss (Grundmandat). Darüber hinaus entsendet die Grüne Jugend
Mecklenburg-Vorpommern zwei stimmberechtigte Delegierte in die
Landesdelegiertenkonferenz, die beide Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein
müssen. Die Delegiertenmeldung hat schriftlich vor der
Landesdelegiertenkonferenz zu erfolgen.
Begründung
Ein fester "Deckel" garantiert, dass wir das Bürgerhaus Güstrow langfristig nutzen können und nicht in einen größeren und teureren Raum ausweichen müssen. Die prozentuale Verteilung der Mitglieder ist über die Jahre stabil, da i.d.R. alle Kreisverbände im gleichen Tempo wachsen, da der Bundestrend und die allg. politische Lage entscheidend für Neu-Eintritte sind. (d.h. ein KV der 50 Mitglieder hat und um 5 Mitglieder wächst, wächst genauso schnell wie ein KV der 200 Mitglieder hat und um 20 Mitglieder wächst.)
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