Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 26.10.2019 |
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Tagesordnungspunkt: | 11. Finanzen |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | LDK |
Beschlossen am: | 26.10.2019 |
Eingereicht: | 25.11.2019, 16:15 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Haushalt 2020
Beschlusstext
Antrag zum Haushalt 2020 des Landesverbandes Bündnis 90 / Die Grünen zur
Beschlußfassung auf der LDK am 26.Oktober 2019 in Güstrow
1. Mandatsträgerbeiträge
Jeder Bundes- oder Landtagsabgeordnete zahlt jeden Monat 15% seines Brutto-
Abgeordnetengehaltes an den Landesverband. Für Personen, denen gegenüber für
die*den Mandatsträger*in eine Unterhaltsverpflichtung besteht (Kinder,
pflegebedürftige Verwandte…) wird dieser Satz um je 2% verringert.
2. Nicht zweckgebundene Mehreinnahmen und Minderausgaben
Nicht zweckgebundene Mehreinnahmen und Minderausgaben am Ende des Kalenderjahres
werden zur Finanzierung zukünftiger Wahlkämpfe zurückgelegt.
3. Reduzierung von Einnahmen
Reduzierung von Einnahmen von bis zu 5.000 Euro sind durch Einsparungen im
Gesamthaushalt auszugleichen. Reduzierungen von Einnahmen über 5000 Euro gehen
zu Lasten der Wahlkampfrücklagen bzw. des Wahlkampfbudgets.
4. Teilprofessionalisierung
In dem Haushaltstitel Personal sind für 2020 30.000 Euro als finanzielle
Aufwandsentschädigung für die Landesvorsitzenden eingestellt. Die
Landesvorsitzenden entscheiden zusammen mit dem Landesvorstand, ob das Geld als
Aufwandsentschädigung ausgezahlt wird, oder aber ob das Geld eingesetzt wird um
persönliche Referent_innen anzustellen.
5. Christopher Street Day
Für die Veranstaltungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Christopher Street Day in
Schwerin und Rostock sollen aus dem Haushaltstitel Veranstaltungen/Aktionen 2000
Euro zur Verfügung gestellt werden.
6. Frauenpolitisches Budget
Im Haushaltstitel Gremienarbeit ist gemäß dem Beschluss der LDK vom 13.10.2012
ein Budget in Höhe von 2000 Euro vorgesehen um die Frauenpolitische Arbeit des
Landesfrauenrates zu unterstützen. Über die Budgetplanung und Freigabe der
Gelder entscheidet die Frauenpolitische Sprecherin des Landesverbandes unter
Hinzuziehung des Landesvorstandes.
7. LAG-Budget
Im Haushaltstitel Gremienarbeit ist ein Budget in Höhe von 2000 Euro vorgesehen,
um die politische Arbeit der Landesarbeitsgemeinschaften zu unterstützen. Über
die Budgetplanung und Freigabe der Gelder entscheidet der LAG-Sprecher*innenrat
des Landesverbandes unter Hinzuziehung des Landesvorstandes.
8. Deckungsfähige Haushaltspositionen
Die Haushaltspositionen „Allgemeine politische Arbeit“, „Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit“ sowie „Veranstaltungen/Aktionen“ sind untereinander
deckungsfähig.
9. Mittelfristige Finanzplanung
Die beigefügten Tabellen zur mittelfristigen Finanzplanung werden nicht Teil des
Beschlusses und dienen lediglich der Information.
10. Der Haushalt der Grünen Jugend für 2020 wird auf 6.000€ festgelegt.
Anmerkung:
Die tabellarische Ausführung des Nachtragshaushalt 2019, Haushalt 2020 und der
mittelfristigen Planungen bis 2025 sind ebenfalls Teil des Beschlusses und
werden am 04.10.2019 als Link gesondert an alle gemeldeten Delegierten bzw. die
KVen versendet.
Über diesen LINK kann der Antrag geöffnet werden:
https://www.dropbox.com/s/rwrol6ijy7ik7oo/HH2020_Antrag_LDK.pdf?dl=0