Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 26.10.2019 |
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Tagesordnungspunkt: | 8. "Fahrplan" zur Landtagswahl |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | LDK |
Beschlossen am: | 26.10.2019 |
Eingereicht: | 25.11.2019, 15:04 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Programprozess Landtagswahlprogramm 2021
Beschlusstext
Die Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen:
Programprozess Landtagswahlprogramm 2021
Das Wahlprogramm für die kommende Landtagswahl soll in einem transparenten
Verfahren erstellt werden, welches allen Mitgliedern von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
aber auch Sympathisant*innen die Möglichkeit bietet sich mit der eigenen
Expertise und politischen Meinung einzubringen. Daher soll der Programmprozess
im Rahmen der folgenden Punkte durch den Landesvorstand organisiert werden.
Für die Erstellung des Wahlprogrammes wird durch den Landesvorstand eine
Schreibgruppe eingesetzt. Jede Landesarbeitsgemeinschaft ist gebeten eine
Person als Mitglied der Schreibgruppe vorzuschlagen. Diese Person muss
Mitglied bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein. Die Vorschläge sind bis zum 20.
November 2019 an die Landesgeschäftsstelle zu kommunizieren, damit der
Landesvorstand auf seiner Herbstklausur die Schreibgruppe bilden kann. Ein
Mitglied des Landesvorstandes soll die organisatorische Leitung der
Schreibgruppe übernehmen. Die Mitglieder der gebildeten Schreibgruppe
konstituieren sich bis Mitte Dezember 2019 und parteiintern werden alle
Kreisvorstände und Landesarbeitsgemeinschaften über die Mitglieder der
Schreibgruppe durch den Landesvorstand informiert.
Den Mitgliedern der Schreibgruppe obliegt die Aufgabe gemeinsam mit den
thematisch zuständigen Landesarbeitsgemeinschaften und weiteren
interessierten Mitgliedern das Landtagswahlprogramms von 2016 hinsichtlich
des Fortbestandes, nötiger Ergänzungen bzw. Kürzungen und Änderungen der
Ziele, Forderungen und Projekte inhaltlich zu prüfen und dem
Landesvorstand schriftlich vorzulegen sowie aus ihrer Sicht inhaltliche
Prioritäten für das Programm zu benennen. Nach daraufhin erfolgender
Vorgabe einer Gliederung des neuen Wahlprogramms durch den Landesvorstand
sind die Mitglieder der Schreibgruppe für die Erarbeitung der Texte für
die Kapitel bzw. Unterkapitel des neuen Wahlprogramms verantwortlich. Die
Schreibgruppe legt bis Ende Mai 2020 dem Landesvorstand einen
Programmentwurf vor. Der Entwurf des Wahlprogramms wird vom Landesvorstand
noch vor den Sommerferien 2020 parteiintern veröffentlicht. Die
Veröffentlichung geschieht durch das Antragstool. Jedes Mitglied bekommt
die Möglichkeit bis Ende Oktober 2020 Änderungsanträge über das
Antragstool einzureichen, die von den Mitgliedern der Schreibgruppe zu
bearbeiten sind.
Eine Themenwerkstatt im Frühjahr 2020 dient der Diskussion von
Fragestellungen, die von zentraler Bedeutung für das Landtagswahlprogramm
2021 sind. Die Themenwerkstatt ist der zentrale Auftakt des
Programmprozesses für alle Mitglieder. Die Ergebnisse der Diskussionen
werden protokolliert, der Schreibgruppe ausformuliert zur Verfügung
gestellt und sollten in den Programmentwurf einfließen.
Die Landesarbeitsgemeinschaften werden bis Ende Oktober 2020 öffentliche
Veranstaltungen anbieten auf denen die offenen Fragen des ersten
Programmentwurfes diskutiert werden. Die Ergebnisse der Veranstaltungen
sind zu protokollieren und der Schreibgruppe ausformuliert zur Verfügung
zu stellen.
Danach soll eine gemeinsame Sitzung des Landesvorstandes und der
Schreibgruppe stattfinden auf welcher der finale Entwurf des Programm-
Antrages gemeinsam besprochend wird. Die Ergebnisse der LAG-
Veranstaltungen als auch die via Antragstool-eingereichten
Änderungsanträge zum ersten Programmentwurf sind dabei zu beachten.
Die Schreibgruppe formuliert für den Landesvorstand bis Ende des Jahres
2020 einen Programm-Entwurf.
Bis spätestens Mitte Februar 2021 veröffentlicht der Landesvorstand seinen
Programm-Antrag via Antragstool.
Die Einreichungsfrist für Änderungsanträge zum Programm-Antrag des
Landesvorstandes wird auf eine Woche vor der Landesdelegiertenkonferenz
festgelegt, auf der der Programm-Antrag des Landesvorstandes beraten und
beschlossen werden soll. Dringlichkeitsanträge bleiben weiterhin möglich.
Die Dringlichkeit ist aber zu begründen. Änderungsanträge zum Programm-
Antrag des Landesvorstandes die weniger als eine Woche vor der LDK
eingereicht werden, sind nur zur Behandlung zugelassen, wenn die Mehrheit
der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dies beschließt.
Das Wahlprogramm zur Landtagswahl 2021 soll im Frühjahr 2021 durch eine
Landesdelegiertenkonferenz verabschiedet werden.