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            <title>Landesdelegiertenkonferenz 26.10.2019: Anträge</title>
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                <title>Landesdelegiertenkonferenz 26.10.2019: Anträge</title>
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                        <title>H1_neu2: Haushalt 2020</title>
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                        <author>LDK (beschlossen am: 26.10.2019)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Antrag zum Haushalt 2020 des Landesverbandes Bündnis 90 / Die Grünen zur Beschlußfassung auf der LDK am 26.Oktober 2019 in Güstrow</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Mandatsträgerbeiträge<br>
Jeder Bundes- oder Landtagsabgeordnete zahlt jeden Monat 15% seines Brutto-<br>
Abgeordnetengehaltes an den Landesverband. Für Personen, denen gegenüber für die*den Mandatsträger*in eine Unterhaltsverpflichtung besteht (Kinder, pflegebedürftige Verwandte…) wird dieser Satz um je 2% verringert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Nicht zweckgebundene Mehreinnahmen und Minderausgaben<br>
Nicht zweckgebundene Mehreinnahmen und Minderausgaben am Ende des Kalenderjahres<br>
werden zur Finanzierung zukünftiger Wahlkämpfe zurückgelegt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Reduzierung von Einnahmen<br>
Reduzierung von Einnahmen von bis zu 5.000 Euro sind durch Einsparungen im Gesamthaushalt auszugleichen. Reduzierungen von Einnahmen über 5000 Euro gehen zu Lasten der Wahlkampfrücklagen bzw. des Wahlkampfbudgets.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. Teilprofessionalisierung<br>
In dem Haushaltstitel Personal sind für 2020 30.000 Euro als finanzielle Aufwandsentschädigung für die Landesvorsitzenden eingestellt. Die Landesvorsitzenden entscheiden zusammen mit dem Landesvorstand, ob das Geld als Aufwandsentschädigung ausgezahlt wird, oder aber ob das Geld eingesetzt wird um persönliche Referent_innen anzustellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. Christopher Street Day<br>
Für die Veranstaltungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Christopher Street Day in Schwerin und Rostock sollen aus dem Haushaltstitel Veranstaltungen/Aktionen 2000 Euro zur Verfügung gestellt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. Frauenpolitisches Budget<br>
Im Haushaltstitel Gremienarbeit ist gemäß dem Beschluss der LDK vom 13.10.2012 ein Budget in Höhe von 2000 Euro vorgesehen um die Frauenpolitische Arbeit des Landesfrauenrates zu unterstützen. Über die Budgetplanung und Freigabe der Gelder entscheidet die Frauenpolitische Sprecherin des Landesverbandes unter Hinzuziehung des Landesvorstandes.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>7. LAG-Budget<br>
Im Haushaltstitel Gremienarbeit ist ein Budget in Höhe von 2000 Euro vorgesehen, um die politische Arbeit der Landesarbeitsgemeinschaften zu unterstützen. Über die Budgetplanung und Freigabe der Gelder entscheidet der LAG-Sprecher*innenrat des Landesverbandes unter Hinzuziehung des Landesvorstandes.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>8. Deckungsfähige Haushaltspositionen<br>
Die Haushaltspositionen „Allgemeine politische Arbeit“, „Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“ sowie „Veranstaltungen/Aktionen“ sind untereinander deckungsfähig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>9. Mittelfristige Finanzplanung<br>
Die beigefügten Tabellen zur mittelfristigen Finanzplanung werden nicht Teil des Beschlusses und dienen lediglich der Information.<br>
10. Der Haushalt der Grünen Jugend für 2020 wird auf 6.000€ festgelegt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Anmerkung:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die tabellarische Ausführung des Nachtragshaushalt 2019, Haushalt 2020 und der mittelfristigen Planungen bis 2025 sind ebenfalls Teil des Beschlusses und werden am 04.10.2019 als Link gesondert an alle gemeldeten Delegierten bzw. die KVen versendet.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Über diesen LINK kann der Antrag geöffnet werden: <a href="https://www.dropbox.com/s/rwrol6ijy7ik7oo/HH2020_Antrag_LDK.pdf?dl=0">https://www.dropbox.com/s/rwrol6ijy7ik7oo/HH2020_Antrag_LDK.pdf?dl=0</a></strong></p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 25 Nov 2019 16:15:32 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>LTW1NEU: Programprozess Landtagswahlprogramm 2021</title>
                        <link>https://LDKMV19.antragsgruen.de/LDKMV19/Programprozess_Landtagswahlprogramm_2021-53255</link>
                        <author>LDK (beschlossen am: 26.10.2019)</author>
                        <guid>https://LDKMV19.antragsgruen.de/LDKMV19/Programprozess_Landtagswahlprogramm_2021-53255</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Programprozess Landtagswahlprogramm 2021</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Wahlprogramm für die kommende Landtagswahl soll in einem transparenten Verfahren erstellt werden, welches allen Mitgliedern von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, aber auch Sympathisant*innen die Möglichkeit bietet sich mit der eigenen Expertise und politischen Meinung einzubringen. Daher soll der Programmprozess im Rahmen der folgenden Punkte durch den Landesvorstand organisiert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>Für die Erstellung des Wahlprogrammes wird durch den Landesvorstand eine Schreibgruppe eingesetzt. Jede Landesarbeitsgemeinschaft ist gebeten eine Person als Mitglied der Schreibgruppe vorzuschlagen. Diese Person muss Mitglied bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein. Die Vorschläge sind bis zum 20. November 2019 an die Landesgeschäftsstelle zu kommunizieren, damit der Landesvorstand auf seiner Herbstklausur die Schreibgruppe bilden kann. Ein Mitglied des Landesvorstandes soll die organisatorische Leitung der Schreibgruppe übernehmen. Die Mitglieder der gebildeten Schreibgruppe konstituieren sich bis Mitte Dezember 2019 und parteiintern werden alle Kreisvorstände und Landesarbeitsgemeinschaften über die Mitglieder der Schreibgruppe durch den Landesvorstand informiert.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>Den Mitgliedern der Schreibgruppe obliegt die Aufgabe gemeinsam mit den thematisch zuständigen Landesarbeitsgemeinschaften und weiteren interessierten Mitgliedern das Landtagswahlprogramms von 2016 hinsichtlich des Fortbestandes, nötiger Ergänzungen bzw. Kürzungen und Änderungen der Ziele, Forderungen und Projekte inhaltlich zu prüfen und dem Landesvorstand schriftlich vorzulegen sowie aus ihrer Sicht inhaltliche Prioritäten für das Programm zu benennen. Nach daraufhin erfolgender Vorgabe einer Gliederung des neuen Wahlprogramms durch den Landesvorstand sind die Mitglieder der Schreibgruppe für die Erarbeitung der Texte für die Kapitel bzw. Unterkapitel des neuen Wahlprogramms verantwortlich. Die Schreibgruppe legt bis Ende Mai 2020 dem Landesvorstand einen Programmentwurf vor. Der Entwurf des Wahlprogramms wird vom Landesvorstand noch vor den Sommerferien 2020 parteiintern veröffentlicht. Die Veröffentlichung geschieht durch das Antragstool. Jedes Mitglied bekommt die Möglichkeit bis Ende Oktober 2020 Änderungsanträge über das Antragstool einzureichen, die von den Mitgliedern der Schreibgruppe zu bearbeiten sind.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p>Eine Themenwerkstatt im Frühjahr 2020 dient der Diskussion von Fragestellungen, die von zentraler Bedeutung für das Landtagswahlprogramm 2021 sind. Die Themenwerkstatt ist der zentrale Auftakt des Programmprozesses für alle Mitglieder. Die Ergebnisse der Diskussionen werden protokolliert, der Schreibgruppe ausformuliert zur Verfügung gestellt und sollten in den Programmentwurf einfließen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><p>Die Landesarbeitsgemeinschaften werden bis Ende Oktober 2020 öffentliche Veranstaltungen anbieten auf denen die offenen Fragen des ersten Programmentwurfes diskutiert werden. Die Ergebnisse der Veranstaltungen sind zu protokollieren und der Schreibgruppe ausformuliert zur Verfügung zu stellen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><p>Danach soll eine gemeinsame Sitzung des Landesvorstandes und der Schreibgruppe stattfinden auf welcher der finale Entwurf des Programm-Antrages gemeinsam besprochend wird. Die Ergebnisse der LAG-Veranstaltungen als auch die via Antragstool-eingereichten Änderungsanträge zum ersten Programmentwurf sind dabei zu beachten.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><p>Die Schreibgruppe formuliert für den Landesvorstand bis Ende des Jahres 2020 einen Programm-Entwurf.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li><p>Bis spätestens Mitte Februar 2021 veröffentlicht der Landesvorstand seinen Programm-Antrag via Antragstool.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li><p>Die Einreichungsfrist für Änderungsanträge zum Programm-Antrag des Landesvorstandes wird auf eine Woche vor der Landesdelegiertenkonferenz festgelegt, auf der der Programm-Antrag des Landesvorstandes beraten und beschlossen werden soll. Dringlichkeitsanträge bleiben weiterhin möglich. Die Dringlichkeit ist aber zu begründen. Änderungsanträge zum Programm-Antrag des Landesvorstandes die weniger als eine Woche vor der LDK eingereicht werden, sind nur zur Behandlung zugelassen, wenn die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dies beschließt.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="9"><li><p>Das Wahlprogramm zur Landtagswahl 2021 soll im Frühjahr 2021 durch eine Landesdelegiertenkonferenz verabschiedet werden.</p></li></ol></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 25 Nov 2019 15:04:46 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>L1NEU: Sicherheit nicht ohne Freiheit  - Für eine liberale, demokratische Bürgergesellschaft</title>
                        <link>https://LDKMV19.antragsgruen.de/LDKMV19/Sicherheit_nicht_ohne_Freiheit__-_Fuer_eine_liberale_demokratische_Buer-65144</link>
                        <author>LDK (beschlossen am: 26.10.2019)</author>
                        <guid>https://LDKMV19.antragsgruen.de/LDKMV19/Sicherheit_nicht_ohne_Freiheit__-_Fuer_eine_liberale_demokratische_Buer-65144</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wenn die Landesregierung den Versuch unternimmt, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger unmäßig zu beschneiden, stellen wir BÜNDNISGRÜNE uns dagegen. Wir BÜNDNISGRÜNE treten engagiert für unseren demokratischen Rechtsstaat und unsere freiheitliche, offene Gesellschaft ein. Wir spielen Freiheit und Sicherheit nicht gegeneinander aus, sondern finden freiheitliche Antworten auch auf konservative Bedürfnisse. Wir BÜNDNISGRÜNE wollen, dass alle Menschen in Mecklenburg-Vorpommern frei, sicher und zugleich in gesellschaftlicher Verbundenheit miteinander leben können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Verantwortung für Recht, Freiheit und Menschenwürde ist ein Grundpfeiler der BÜNDNISGRÜNEN politischen Agenda, den wir keiner populistischen Verlockung preisgeben. Für unsere liberale Demokratie liegt dabei eine zentrale Herausforderung darin, Zukunftspessimismus, Verunsicherung und Abstiegsängste ernst zu nehmen und geeignete Lösungen dafür zu finden, diesen zu begegnen. Soziale Gerechtigkeit, gesellschaftliche Teilhabe und umfassende Bildungsinvestitionen sind dabei wesentliche Elemente, die wir noch stärker zum Bestandteil unserer politischen Agenda machen müssen. Dann wächst auch das Bekenntnis zum und die Überzeugung für den liberalen, demokratischen Rechtsstaat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für </strong><strong>einen starken Rechtsstaat</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir BÜNDNISGRÜNE wollen einen starken Rechtsstaat, der den Bürgerrechten verpflichtet ist und vor Kriminalität und Terror schützt. Wir wollen eine zielgerichtete und effektive Gefahrenabwehr durch eine starke und bürgernahe Polizei. Die Strukturen und das Handeln der Sicherheitsbehörden müssen darauf ausgelegt sein, die Bürgerrechte angesichts der aktuellen Herausforderungen in der realen und in der digitalen Welt zu verteidigen und zu stärken. BÜNDNISGRÜNE Innenpolitik denkt Sicherheitspolitik jedoch noch weiter: Prävention, Bildung, Deradikalisierung, Klimaschutzpolitik, städtebauliche Entwicklung, Kriminalprävention, Entwicklungszusammenarbeit und eine starke Zivilgesellschaft gehören dazu.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Mecklenburg-Vorpommern wie im gesamten Bundesgebiet wird Sicherheitspolitik oft nur aus einer verkürzten Perspektive diskutiert, die danach fragt, wie &quot;hart&quot; der Staat - also im Zweifelsfall die Polizei - gegen tatsächliche oder vermeintliche Straftäter*innen durchgreift. Dabei werden Problemfelder häufig selektiv herausgestellt, insbesondere wenn sie Ängste in der Bevölkerung bedienen. Denn damit lassen sich leicht zusätzliche Kompetenzen für die Sicherheitsbehörden rechtfertigen, wodurch wiederum &quot;Stärke gezeigt&quot; werden kann. Wir BÜNDNISGRÜNE setzen uns dagegen für ein weiteres Verständnis von Sicherheitspolitik ein. Das bedeutet nicht nur einen Wandel des Leitbilds der Polizei vom &quot;Robocop&quot; hin zu einer bürgernahen Polizei, sondern insbesondere eine Erweiterung des Blickwinkels über diese Institution hinaus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für eine wissenschaftliche fundierte Erfassung der Kriminalität</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Grundlage jeder Sicherheitspolitik sollte eine wissenschaftlich fundierte Erfassung der Gefahrenlage sein. Zu häufig bezieht sich die Landesregierung auf das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung. Und wenn sie sich für Fakten interessiert, dann erschöpfen sich diese in der polizeilichen Kriminalstatistik, die lediglich eingeleitete Strafverfahren erfasst und damit bloß einen Ausschnitt der Sicherheitslage darstellt. Dagegen gibt es weitere wissenschaftlich etablierte Erhebungsmöglichkeiten wie anonymisierte Befragungen der Bevölkerung und Erhebungen bei Versicherungen und anderen Stellen, die zu bestimmten Phänomenbereichen fachkundig Auskunft geben können. Wir BÜNDNISGRÜNE fordern, dass regelmäßig solche wissenschaftlichen Untersuchungen durchgeführt und in einem periodischen Sicherheitsbericht veröffentlicht werden. Nur so können die oftmals emotionale Debatte zu Sicherheitsfragen rationalisiert und zielgerichtet die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für ein konsequentes Eingreifen gegen verbale Hetze</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir BÜNDNISGRÜNE sind überzeugt, dass Bedrohungen für die öffentliche Sicherheit schon bei aggressiver Kommunikation beginnen. In einem aufgeheizten gesellschaftlichen Klima sinkt die Hemmschwelle zur Gewalt. Das betrifft erstens beleidigende Angriffe und verbale Hetze, die nicht nur, aber insbesondere im Internet den Ton der Auseinandersetzung prägen. Wo die Schwelle zur Strafbarkeit überschritten ist, muss der Staat konsequent eingreifen, damit sich Beleidigungen nicht als normale Diskussionskultur etablieren. Auch dafür wollen wir Polizei und Justiz besser ausstatten. Es ist aber stets auch die Zivilgesellschaft gefordert. Dabei sind diejenigen Kräfte zu stärken, die sich auf der Basis der Menschenrechte für einen respektvollen Umgang einsetzen. Jede und jeder Einzelne von uns trägt Verantwortung in der Auseinandersetzung mit rechtem und menschenverachtendem Gedankengut. Nur wenn wir alle hinhören, Position beziehen und uns klar für ein friedliches und tolerantes Miteinander engagieren, schaffen wir ein gesellschaftliches Klima, das dem Treiben von rechten Ideolog*innen einen Riegel vorschiebt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zweitens hilft in der Diskussion nicht weiter, wenn Politiker*innen selbst zu martialischer Sprache greifen. In der Sicherheitspolitik hilft eine Law-and-Order-Rhetorik nicht bei der Lösung von Problemen, führt aber zur Abwertung der vemeintlichen oder tatsächlichen Kriminellen, wodurch es leichter fällt, diesen grundlegende Rechte abzusprechen. Doch zum einen zeichnet den freiheitlichen Rechtsstaat aus, dass alle Menschen die gleichen Rechte haben, und zum anderen ist es gerade für die Gefahrenabwehr typisch, dass sie von Prognosen abhängig und die Verantwortlichkeit der Verdächtigen noch gar nicht klar ist. Deshalb stellt einfaches Freund-Feind-Denken eine Gefahr für die Bewältigung von Bedrohungen dar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für eine strengere Regulierung des </strong><strong>Schusswaffenbesitz</strong><strong>es</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine Abrüstung ist aber nicht nur in der Kommunikation nötig, sondern ganz real auch in den Waffenschränken. Mit Sorge beobachten wir, dass in Mecklenburg-Vorpommern immer mehr Menschen den &quot;kleinen Waffenschein&quot; machen, sich scharfe Waffen oder Attrappen zulegen. Auch wenn diese suggerieren, dass man damit selbst für mehr Sicherheit sorgen kann, steigt damit letztlich das Risiko einer gewaltsamen Auseinandersetzung. Denn auch die Gegenseite reagiert mit Aufrüstung. Und bewaffnete Privatleute verfügen oft nicht über die Voraussetzungen, auch in Stresssituationen ordnungsgemäß mit Waffen umzugehen. Auch besteht die Gefahr, dass diese Waffen in falsche Hände gelangen. Gerade Schreckschusspistolen sind nicht zu unterschätzen, denn für andere Personen - egal ob Polizei oder Kriminelle - sind sie nicht von scharfen Waffen zu unterscheiden. Wir BÜNDNISGRÜNE fordern deshalb einen restriktiven Umgang mit Waffen. Das betrifft strenge Regeln für den Erwerb und die Aufbewahrung von Waffen, aber mindestens genauso eine engmaschige Kontrolle dieser Vorgaben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für eine Konzentration der Polizei auf Kernaufgaben</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eng mit dem Deeskalationsgedanken verbunden ist der von uns BÜNDNISGRÜNEN verfolgte Ansatz, das Einsatzfeld der Polizei nicht ausufern zu lassen. Das betrifft einerseits ganz praktisch den Abbau von unnötigen Aufgaben, die genauso gut von anderen Stellen wahrgenommen werden. Statt viel Aufwand in die Begleitung von Schwertransporten zu stecken, sollte die Polizei ihre Kapazitäten besser in Bereichen einsetzen, in denen sie die Verkehrssicherheit konkret erhöht. Die Konzentration auf den Schutz von Rechtsgütern erfordert in einem weiteren Sinne aber auch eine Liberalisierung der Kriminalpolitik. Es stehen immer noch Verhaltensweisen unter Strafe, bei denen es keinen zwingenden Grund für eine staatliche Sanktion gibt. Zwar wird dies oftmals auf Bundesebene festgelegt. Zum Beispiel bei der Verfolgung von Drogendelikten, die große polizeiliche Ressourcen frisst und für reale Drogenprobleme wirkungslos ist, kann das Land aber für eine großzügigere Einstellungspraxis sorgen und die Polizei so von der Bearbeitung unnötiger Strafverfahren entlasten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für einen höheren Frauenanteil in der Polizei</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir BÜNDNISGRÜNE wollen die Polizei personell stärken, ihr eine moderne Ausstattung verschaffen und den Frauenanteil in der Polizei deutlich erhöhen. Frauen müssen vor allem auch in den deutlich stärkerem Maße bei der Besetzung von Führungspositionen berücksichtigt werden. Wir wollen die sozialen, sprachlichen und interkulturellen Kompetenzen der Polizei deutlich erhöhen, denn diese helfen ganz praktisch bei der Polizeiarbeit, beim Bürgerkontakt, bei der Verbrechensbekämpfung, aber insbesondere auch bei der Verhütung von Straftaten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir BÜNDNISGRÜNE wollen eine Reform der Aus- und Fortbildung, ebenso wie eine bessere Ausgestaltung von Schichtdienst und Versetzungen. Über die Einführung einer unabhängigen Polizeibeauftragten, an die sich Bürger*innen genauso wie Polizeibeamt*innen wenden können, erwarten wir mehr Transparenz, mehr Offenheit und bessere Kommunikationskultur innerhalb der Polizei. Wir halten an der Forderung einer flächendeckenden Kennzeichnungspflicht für Polizist*innen durch Nummern fest. So stärken wir das Vertrauen der Menschen in die Polizei.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für eine effektive Terrorismusbekämpfung, die </strong><strong>unsere </strong><strong>Bürgerrechte </strong><strong>achtet</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir BÜNDNISGRÜNE werden niemals hinnehmen, dass ideologisch motivierte Terrorist*innen willkürlich Menschen töten. Wir stehen zu einer wirksamen Sicherheitspolitik, die auf Fakten gründet und real vor Kriminalität und Terror schützt. Symbolische oder populistische Maßnahmen lehnen wir jedoch ab. Bestehende Gesetze zur Gefahrenabwehr gegen den islamistischen oder rechtsmotivierten Terror müssen entschlossener und konsequenter angewendet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Terroristische Strukturen müssen lückenlos aufgeklärt werden. „Gefährder*innen“ gehören effektiv und gezielt überwacht. Das erforderliche Fachpersonal dazu wollen wir bereitstellen, denn das gewährleistet anders als die Massenüberwachung ohne konkreten Anlass tatsächlich mehr Sicherheit. Es ist dagegen ein gefährlicher Irrweg, auf Gefährdungen der inneren Sicherheit mit immer weitergehenden Einschränkungen unserer Freiheits- und Bürgerrechte zu reagieren. Massenüberwachungen wie die Vorratsdatenspeicherung, denen anlasslos und ohne Unterscheidung alle Bürger*innen ausgesetzt werden, sind unverhältnismäßig und in der Regel auch ineffektiv.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für mehr Prävention</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir BÜNDNISGRÜNE wollen einen Ausbau der Präventionsarbeit. Diese kann erreichen, was durch polizeiliches Eingreifen in der Regel nicht möglich ist. Denn viel besser und langfristig effektiver, als Rechtsgüter mit Zwang zu verteidigen und Rechtsverstöße zu sanktionieren, ist es, Menschen davon zu überzeugen, diese Rechtsgüter anzuerkennen. Gerade Gewalttaten geschehen selten geplant, sondern werden meist durch mangelhafte Aggressionskontrolle begünstigt. Und auch jugendtypische Delikte lassen sich durch Polizeiarbeit meist nicht verhindern, sondern allenfalls aufklären. Prävention setzt dagegen früher an. Auch hier gilt es, zivilgesellschaftliche Organisationen, die oft schon seit vielen Jahren hervorragende Arbeit leisten, zu stärken. Doch der Staat muss auch die eigene Verantwortung Ernst nehmen, und das auf vielen Ebenen. Es kann nicht sein, dass Schulen und Kommunen darum kämpfen müssen, dass an Schulen überhaupt eine Sozialarbeitsstelle finanziert wird. Schulen müssen so gestärkt werden, dass die Schüler*innen lernen, Konflikte gewaltfrei zu lösen. Genauso skandalös ist es, wenn in Justizvollzugsanstalten das Personal nicht reicht, um resozialisierende Maßnahmen anzubieten. Justizvollzugsanstalten müssen so ausgestattet sein, dass die Strafgefangenen sich die Fähigkeiten aneignen können, die ihnen ein verantwortungsvolles Leben in Freiheit ermöglichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für mehr Maßnahmen zur Deradikalisierung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die innere Sicherheit braucht mehr soziale Vorsorge, denn gesellschaftliche Prävention stärkt die Demokratie und verhindert Straftaten im Vorfeld. Wir BÜNDNISGRÜNE setzen uns für Netzwerke zur Prävention und Deradikalisierung insbesondere im Bereich des Islamismus und des Rechtsextremismus ein. Dies erfordert Strategien und Methoden, die auch zu den Jugendlichen und dem Milieu vor Ort passen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In den Justizvollzugsanstalten muss die Radikalisierung Inhaftierter verhindert und ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft stärker gefördert werden. Wir fordern darüber hinaus eine Bildungsoffensive in Kindertagesstätten und Schulen, denn wir wollen Demokratie- und Medienkompetenz besser fördern sowie Beratungsstellen, Jugendverbände und aufsuchende Jugendarbeit stärken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für eine intensivere Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und -populismus</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir BÜNDNISGRÜNE fordern eine intensivere Auseinandersetzung mit dem wachsenden Rechtsextremismus. Insbesondere müssen neue rechtsradikale Gruppierungen und Parteien von den Sicherheitsbehörden genauer in den Blick genommen werden, denn nicht nur die aktuellen Geschehnisse um die Nordkreuzgruppe machen deutlich: Immer noch sind Teile der Sicherheitsbehörden auf dem rechten Auge blind!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Rechtsextreme und Reichsbürger*innen sind konsequent zu entwaffnen und aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen. Wir BÜNDNISGRÜNE stellen uns engagiert dem Rechtspopulismus entgegen, denn er begünstigt und fördert menschenfeindliche Tendenzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für mehr IT-Sicherheit</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Immer neue Hacking-Angriffe auf Kraftwerke, Unternehmen, Parlamente aber auch Nutzer*innen zeigen: Die Sicherheit im Digitalen geht uns alle an – auch für ein freies und sicheres Netz steht der Staat in einer Schutzverantwortung. Hier dürfen Unternehmen und Verbraucher*innen nicht alleine gelassen und die Verantwortung auf sie abgeschoben werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die IT-Sicherheit muss verstärkt werden, insbesondere zum Schutz kritischer Infrastrukturen. Dazu müssen die unterschiedlichsten Zuständigkeiten gebündelt werden. Nötig ist eine Meldepflicht bei Angriffen auf kritische Versorgungsleistungen wie z.B. im Gesundheitsbereich oder auf das politische System. Sicherheitslücken müssen nach Bekanntwerden umgehend geschlossen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität wollen wir BÜNDNISGRÜNE intensivieren. Es braucht umfassendere Ressourcen, um gegen Cybercrime und die Underground-Economy vorzugehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unser Bundesland kann internationalen Terror und andere aktuelle und gefährliche Kriminalitätsformen nicht alleine in den Griff bekommen. Wir brauchen eine länderübergreifende Polizei- und Sicherheitspolitik. Innerhalb Deutschlands braucht es einen besseren, institutionalisierten Informationsaustausch zwischen den Ländern und den Bundesbehörden. Wir wollen aktuelle koordinierte Einsatz- und Schutzkonzepte für sensible und gefährdete Orte mit einheitlichen Standards für alle Akteure. Das gilt für die Bundesebene genauso wie für die Landes- und Kommunalebenen und von den Sicherheitsbehörden bis hin zu Rettungs- und Hilfskräften.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Europäische Sicherheitszusammenarbeit ist ein Kernelement grüner Sicherheitspolitik. Es braucht eine stärkere europäische Vernetzung, die verbindliche Nutzung von bestehenden Systemen und einen besseren rechtsstaatlich organisierten Informationsaustausch. Allgemeine Kontrollen an den deutschen Grenzen widersprechen dem Geist Europas und sind gerade auch im Kampf gegen Extremisten wenig effektiv. Wir lehnen sie daher ab.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für einen Umbau der Sicherheitsarchitektur </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine Reform des Landesverfassungsschutzes ist auch in Mecklenburg-Vorpommern überfällig. Die SPD-/CDU-geführte Landesregierung hat auf das Versagen der Sicherheitsbehörden bisher nur über eine personelle und finanzielle Stärkung reagiert. Nach unseren Vorstellungen reduziert eine komplett neu aufgestellte Behörde ihre nachrichtendienstlichen Tätigkeiten auf ein Minimum und arbeitet eng mit Wissenschaft und Zivilgesellschaft zusammen. Das V-Personen-System des Verfassungsschutzes in seiner derzeitigen Form wollen wir abschaffen, denn der Einsatz von V-Personen in der rechtsextremistischen Szene verlief in der Vergangenheit bekanntlich desaströs und stärkte die rechten Strukturen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Kernbereich privater Lebensgestaltung muss auch vor dem Verfassungsschutz umfassend geschützt, die Grenzen staatlicher Ausforschung sehr eng gezogen werden. Das Trennungsgebot zwischen Verfassungsschutz und Polizei muss strikt eingehalten werden. Zugriff auf Vorratsdaten und die Beobachtung von Kindern lehnen wir ab. Die parlamentarische Kontrolle muss umfassend gestärkt werden. Der Verfassungsschutz hat keinen Bildungsauftrag, deswegen wollen wir BÜNDNISGRÜNE ihm diese Aufgabe entziehen. Unabhängig davon stehen wir einer Reform der Struktur der Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik offen gegenüber.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für eine starke Justiz </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wirkungsvolle Innenpolitik ist dynamisch und reagiert auf neue Herausforderungen rechtsstaatlich und zielgerichtet. Sicherheit wird nicht nur durch Polizistinnen und Polizisten gewährleistet. Dazu gehört auch unsere Justiz, die ebenfalls personell und sachlich gut ausgestattet sein muss. Die Umsetzung der Gerichtsstrukturreform in unserem Bundesland war das Gegenteil dessen, was wir BÜNDNISGRÜNE unter einer Stärkung der Justiz verstehen, denn der Staat muss im ländlichen Raum ebenso präsent sein wie in den großen Städten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Mut zum Einmischen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir alle zusammen können die großen Herausforderungen unserer Zeit erfolgreich bewältigen, vom Klimawandel und der digitalen Revolution bis hin zur tiefgreifenden Veränderung unserer Gesellschaft. Es braucht dafür eine starke Zivilgesellschaft, die sich tagtäglich für ihre Demokratie einsetzt. Wenn mehr Menschen sich einmischen, mutig, engagiert und selbstbewusst für die demokratisch verfasste Gesellschaft eintreten und den Populisten mit offenem Visier trotzen, dann können wir deutlich machen, dass der liberale, demokratische Rechtsstaat auch in Zukunft die viel bessere Alternative zu allen autoritär motivierten Regierungs- und Gesellschaftsformen ist.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 25 Nov 2019 14:59:04 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>D1NEU: Gemeinsam gegen den Hass (Dringlichkeitsantrag)</title>
                        <link>https://LDKMV19.antragsgruen.de/LDKMV19/D1_Gemeinsam_gegen_den_Hass_Dringlichkeitsantrag-6129</link>
                        <author>LDK (beschlossen am: 26.10.2019)</author>
                        <guid>https://LDKMV19.antragsgruen.de/LDKMV19/D1_Gemeinsam_gegen_den_Hass_Dringlichkeitsantrag-6129</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Zu den Morden und dem Attentat auf die Synagoge in Halle</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern sind zutiefst erschüttert über den Mord an zwei Menschen und den versuchten Anschlag, der sich gegen die Angehörigen der jüdischen Gemeinde in Halle richtete. Nur eine stabile Tür und die Unfähigkeit des Attentäters haben ein Massaker unter den zahlreichen Menschen verhindert, die zusammengekommen waren, um den höchsten jüdischen Feiertag, Jom Kippur, das Versöhnungsfest, zu begehen. Das ist ungeheuerlich. Wir stehen in gemeinsamer Trauer und Solidarität mit den Angehörigen der Mordopfer und mit der angegriffenen Gemeinde, und wir teilen die Erschütterung und Wut aller gerechten Menschen, dass dies in Deutschland möglich war und geschehen ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Tat muss Folgen haben, auch in Mecklenburg-Vorpommern. Wir begrüßen, dass nun endlich Bewegung in die lange beschlossene Bestellung eines oder einer Antisemitismus-Beauftragten kommt und dass auch der Innenminister auf die Tat mit einer besseren Sicherung jüdischer Einrichtungen und anderen Maßnahmen reagiert. Dass jüdisches Leben in Deutschland noch immer nicht frei von Bedrohungen möglich ist und antisemitische Straftaten sogar zunehmen, darf niemals hingenommen werden, so wenig wie die Bedrohung irgendeines Menschen aufgrund von Religion, Herkunft, Hautfarbe, sexueller Orientierung oder anderer Gruppenmerkmale, die den Rechtsextremisten verhasst sind. Auch wer sich für Flüchtlinge und gegen rassistische Ausgrenzung einsetzt oder die rechtsextreme Bedrohung beim Namen nennt, muss mit Beschimpfungen und Bedrohungen bis hin zu Morddrohungen rechnen. Gewalt und Hass in der virtuellen Welt sind auch real, virtuelle und reale Welt verschränken und bestärken sich gegenseitig auch in Hass und Zerstörung. Worte und Bilder des Hasses werden früher oder später zu Taten. Wer Hass sät, wo auch immer, wird zum Mittäter.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aus unserer Sicht haben die Sicherheitsbehörden in Land und Bund den Gefahren des gewaltbereiten Rechtsextremismus lange zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Dass der ungeheuren Verrohung der Sprache in rechtsextremen Zusammenhängen auch Taten folgen und Neonazis, Reichsbürger und andere gewaltbereite Organisationen zunehmend das Internet nutzen, um sich zu vernetzen und Menschen aufzuhetzen, wurde lange Zeit unterschätzt und verharmlost. Volksverhetzung und Gewaltaufrufe im Netz und in der realen Öffentlichkeit müssen konsequent verfolgt und zur Anzeige gebracht werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist aus unserer Sicht leicht zu erkennen, dass die Verrohung des gesellschaftlichen Klimas mit dem Aufstieg der AfD Hand in Hand geht. Die AfD wird zunehmend zum Sammelbecken aller möglichen rechtspopulistischen und rechtsextremen Strömungen. Hass und Hetze im Netz werden auf ihren Seiten nicht nur hingenommen, sondern aktiv verbreitet. Die AfD duldet immer wieder Rechtsextremisten in ihren Reihen und in Spitzenpositionen. Parteiausschlüsse werden pro forma ausgesprochen, aber real ignoriert. So ist der ausgeschlossene frühere Landesvorsitzende Dennis Augustin dennoch AfD-Fraktionsvorsitzender im Kreistag Ludwigslust-Parchim. Landtagsabgeordnete wie Enrico Komning oder Ralph Weber propagieren offen die Zusammenarbeit mit der Identitären Bewegung und treten unbefangen mit PEGIDA-Vertretern als Verbündeten auf. Ihre Sprache ist ausgrenzend, oft hasserfüllt und menschenverachtend. Sie schüren aus politischem Kalkül Angst und Verachtung. Sie propagieren „Mut zur Wahrheit“ und doch ist ihnen keine Lüge zu schade, um Menschen gegen Menschen aufzuwiegeln. Sie wiederbeleben die Sprache des dritten Reiches und die faschistische Ideologie der Ungleichheit. Sie schaffen damit eine Atmosphäre, in der sich Menschen zu Hassposts und Morddrohungen und am Ende zur Tat ermutigt fühlen. Eine Zusammenarbeit von Demokraten mit dieser Partei darf es auf keiner politischen Ebene geben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mehrheit der Anständigen muss sich der Gefahr des zunehmenden Antisemitismus und anderer Formen von Hass und Menschenfeindlichkeit für den Zusammenhalt der Gesellschaft bewusst werden und sich wirksam zur Wehr setzen. Wir stehen umso entschiedener ein für eine Stadt, ein Land, eine Welt, in der Verschiedenheit des Glaubens, der Kultur, der Sprache, der Sexualität, der Hautfarbe nicht Hass, sondern Respekt und Neugier bewirken, in der Zusammenhalt durch Zusammensein und Aufnehmen entsteht und nicht durch Abgrenzung und Fernhalten, und in der niemand Andere aufgrund ihrer Verschiedenheit zu Schuldigen seines Unfriedens machen kann. Dass wir in unserem Umfeld, in der Familie, in Schule und Ausbildung, im Job, in Medien und sozialen Netzen und nicht zuletzt in politischen Statements und Entscheidungen daran mitwirken, ist eine ständige Aufgabe aller Demokraten.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 25 Nov 2019 14:45:09 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V1NEU: LDKen ressourcenschonender gestalten</title>
                        <link>https://LDKMV19.antragsgruen.de/LDKMV19/LDKen_ressourcenschonender_gestalten-43897</link>
                        <author>LDK (beschlossen am: 26.10.2019)</author>
                        <guid>https://LDKMV19.antragsgruen.de/LDKMV19/LDKen_ressourcenschonender_gestalten-43897</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um dem GRÜNEN Selbstverständnis gerechter zu werden und die Ressourcen unseres Planeten zu schonen möge die Landesdelegiertenkonferenz folgendes beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Tagungsunterlagen in ausgedruckter Form werden nur auf Bestellung der KVen bei der Landesgeschäftsstelle mit einem Vorlauf von mindestens 3 Wochen bereitgestellt. Hiervon ausgenommen sind Dinglichkeitsantrage und andere Unterlagen, wenn diese erst nach der Versendung der elektronischen Unterlagen zur Verfügung stehen. Eine aktueller Unterlagensatz ist jeder Zeit im Grünen Netz bereit zu halten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Kalte Getränke auf der LDK werden in großen Flaschen (mind. 1l) zur Verfügung gestellt. Diese müssen genau wie die Gläser/Becher wiederverwendbar sein. (Kein Einwegpfand, keine Wegwerf-Becher)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Kalte Getränke auf der LDK werden in großen Mehrwegflaschen bzw. anderen umweltfreundlichen Behältnissen zur Verfügung gestellt</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(kein Einwegpfand, keine Wegwerf-Becher). Gläser bzw. Becher müssen wiederverwendbar sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Kaffeesahne, Zucker , Salz und andere Zutaten</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>werden nicht in kleinen Wegwerf-Einheiten zur Verfügung gestellt.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 21 Nov 2019 16:16:58 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V7NEU: Länder und Kommunen bei der Umsetzung konkreter Klimaschutzmaßnahmen nicht weiter behindern</title>
                        <link>https://LDKMV19.antragsgruen.de/LDKMV19/Laender_und_Kommunen_bei_der_Umsetzung_konkreter_Klimaschutzmassnahmen_n-58234</link>
                        <author>LDK (beschlossen am: 26.10.2019)</author>
                        <guid>https://LDKMV19.antragsgruen.de/LDKMV19/Laender_und_Kommunen_bei_der_Umsetzung_konkreter_Klimaschutzmassnahmen_n-58234</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Spätestens mit der „Fridays for Future“ Bewegung hat Klimaschutz in der öffentlichen Debatte den Stellenwert eingenommen, der aufgrund der Ernsthaftigkeit und Dringlichkeit der Lage angemessen ist. Bereits Jahrzehnte früher haben Wissenschaftler*innen weltweit vor den potentiellen Folgen ausbleibender Klimaschutzmaßnahmen gewarnt. Die Regierungen dieser Welt haben seither immer neue Pläne, Ziele und Versprechungen gemacht. Zu wenige Versprechungen sind gehalten, zu viele Ziele gerissen und Pläne verworfen worden. Umso enttäuschender sind die Ergebnisse des Klimakabinetts, die bei weitem nicht ausreichen um die Ziele des Pariser Klimaabkommen zu erreichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern stellt fest:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Durch die bestehende Handlungsunwilligkeit und -unfähigkeit lässt sich die Klimakrise nicht mehr abwenden, sie ist bereits eingetreten.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Weltweit ist die Durchschnittstemperatur schon heute um 1°C angestiegen (relativ zu 1850-1900). Rund die Hälfte des Anstiegs erfolgte in den letzten 30 Jahren.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Machen wir „weiter wie bisher“ reicht das verbleibende Emissionsbudget für den 1,5°C Pfad nur noch für weniger als 10 Jahre. Selbst das Budget zum Erreichen des 2°C Ziels wäre spätestens in 30 Jahren überschritten und zum Ende des Jahrhunderts wird die Erderwärmung bei über 3°C liegen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Das Zeitfenster, in dem wir noch Kontrolle über die Entwicklung des Klimas haben, ist schon fast geschlossen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Um das Ausmaß der Krise und ihre Auswirkungen so gering wie möglich zu halten, ist umgehendes, beherztes Handeln erforderlich.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Das Leben auf Kosten unserer Kinder und Enkel muss aufhören.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Ergebnisse des Klimakabinetts sind eine riesige Enttäuschung, mit der die Bundesregierung die Chance verspielt, die Pariser Klimaziele doch noch zu erreichen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Klimakrise hat viele Einzelursachen, die sich summieren. Dementsprechend zählt jede Einzelmaßnahme, jede eingesparte Tonne CO2, jeder Tag, an dem gehandelt wird. Und für die Klimafolgen, für die Lebensbedingungen unserer und kommender Generationen zählt jedes verhinderte Zehntelgrad Erderhitzung.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Der stockende Ausbau erneuerbarer Energien, wesentlich behindert durch die Politik der Bundesregierung, führen dazu, dass wir uns derzeit nur auf einem Ausbaupfad von knapp über 50 Prozent Erneuerbaren in der Bruttostromerzeugung bis 2030 bewegen. 100 Prozent bis 2030 wären jedoch notwendig, um die Pariser Klimaziele realistisch einhalten zu können. Konkrete Umsetzungsmaßnahmen des Kohleausstiegs beispielsweise stehen nach wie vor aus.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Auch die Energiewende im Wärmesektor kommt nur schleppend voran. Energetische Sanierung und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen stagnieren auf niedrigstem Niveau. Verbindliche Ziele, wie z.B. Klimaneutrale Gebäude bis 2040, werden von der Bundesregierung weiter vermieden. Bei aktuellen „Fortschritt“ würde es ca. 100 Jahre dauern, einen klimaneutralen Gebäudebestand zu schaffen, dieser ist jedoch bis 2040 nötig, um die Pariser Klimaziele realistisch einhalten zu können.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Obwohl die Folgen verfehlter Klimapolitik die Länder und Kommunen treffen, wird die Umsetzung effektiver Maßnahmen durch die fehlende politische Regulierung auf Ebene der Bundesregierung maßgeblich erschwert (vgl. Beschluss „Klimaschutz in den Kommunen“ LDK März 2019). Da sich an diesem Umstand weiterhin nichts geändert hat, sieht die Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern Handlungsbedarf und fordert per Beschluss die Bundesregierung dazu auf, kommunale Klimapolitik nicht weiter zu behindern.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dazu ist notwendig, den Ausbau erneuerbarer Energien nicht weiter zu verzögern und Planungssicherheit durch klare Rahmenbedingungen und Innovationsanreize zu schaffen, indem</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. im Bereich Windenergie</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>anhand der nationalen Verpflichtungen aus dem Paris Abkommen ein bundesweites Flächenziel Wind spätestens 2020 definiert, Abstandsregelungen dementsprechend angepasst und ggf. zusätzliche Kapazitäten zügig ausgeschrieben werden,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>umgehend eine einheitliche Lösung des Konflikts zwischen Artenschutz und Raumordnung bei der Ausweisung neuer Flächen für Windeignungsgebiete in einen gesetzlichen Rahmen gefügt wird und Länder und Kommunen bei der Lösung entsprechender Konflikte unterstützt und nicht sie wie bisher allein gelassen werden,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Vorbehalte des Militärs und der Flugsicherung zur Errichtung von Windkraftanlagen auf den Prüfstand gebracht werden,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. im Bereich Solarenergie</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>stärkere Anreize zur Installation von Photovoltaik, Solarthermie und Wärmepumpen, geschaffen werden (z.B. Mieterstromregelung, Streichung der EEG-Umlage auf Eigenverbrauch, Agrophotovoltaik, ...),</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>sowie bundesweit Potentiale auf vorhandenen Dachflächen (Solarkataster) aufgezeigt und zügig ausgeschöpft werden,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. im Bereich Speichertechnologien</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Anreize für die Installation dezentraler Energiespeicher geschaffen werden (z.B. Förderprogramme für Eigennutzer*innen von PV-Anlagen)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>und Power2X sowie Speichertechnologien im allgemeinen weiter erforscht und anhand einer Pfadstrategie nachhaltig ausgebaut werden, um Überkapazitäten in der Erneuerbaren Erzeugung nicht mehr abriegeln zu müssen und in Zeiten von Bedarfsunterdeckung verschieben zu können,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. im Bereich Energiemarkt und -netze</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>alle Deckelungen des Ökostromausbaus sofort aufgehoben werden,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Netzausbau, Sektorkopplung und Digitalisierung der Energieversorgung durch einen regulatorischen Rahmen vorangebracht werden,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Netzentgelte für Übertragungs- UND Verteilnetze bundesweit vereinheitlicht werden, um regionale strukturelle Benachteiligungen zu vermeiden,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>sowie Anwohner*innen und Kommunen an Profiten aus Wind- und Solarenergieanlagen beteiligt werden um so die Akzeptanz zu erhöhen und Bürgerenergieinitiativen in diesem Zusammenhang durch eine de minimis Regelung wiederbelebt werden,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>der Kohleausstieg, aufgeschlüsselt nach Kraftwerksstandorten, ab sofort verbindlich geplant und konsequent umgesetzt wird,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. im Bereich Gebäudeenergie</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>eine kostenlose Beratung z.B. für Bauherr*innen, Architekt*innen und Wohnraumeigentümer*innen zum Thema nachhaltige Energie- bzw. Wärmeversorgung angeboten wird,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>eine nationale Strategie zur vollständigen Dekarbonisierung der Gebäudebeheizung bis 2040 entwickelt wird,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist zudem unabdingbar, diese dringend notwendigen Investitionen für den Klimaschutz schon heute zu tätigen, statt sie mit Zins und Zinseszins weiter in die Zukunft zu verschieben. Das heißt,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. im Bundeshaushalt müssen unverzüglich die Spielräume für die notwendigen Investitionen geschaffen werden, z.B. durch</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>den Abbau umweltschädlicher Subventionen (z.B. Dieselprivileg, Steuerbefreiung für Kerosin, Dienstwagensubventionierung, ...)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Umschichtung von Haushaltsmitteln, z.B. vom Straßenbau in die Bahninfrastruktur</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>und eine an den aktuellen Erfordernissen ausgerichtete Novellierung des Energie- und Klimafonds</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. alle öffentlichen Anlagen müssen der Divestment-Strategie folgen und dürfen nicht mehr in klimaschädliche Anlagen investiert werden, dazu muss</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>umgehende eine Offenlegungsverpflichtung aller Finanzakteure über die Klima- und Umweltfolgen ihrer Produkte eingeführt werden,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. klimaschädliches Verhalten muss eine Preis bekommen, nur so gibt es einen Anreiz den Treibhausgasaustoß überhaupt zu reduzieren. Dafür ist notwendig, dass</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>das jährlichen CO2 Budget schon heute strikt an die nationalen Verpflichtungen aus dem Paris Abkommen gebunden und der Preis für eine Tonne CO2 im Emissionshandel, oder besser für eine einheitliche CO2 Steuer, daraus abgeleitet wird. Eine Maximalpreis ist folglich nicht haltbar,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>eine soziale Umverteilung der Gelder zum Zwecke des Klimaschutz und der Entlastung von finanziell schlechter gestellten erreicht wird.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um die erfolgreiche Umsetzung dieses Prozesses über einen Zeitraum von über 30 Jahren zu garantieren, braucht es verbindliche jährliche Zwischenziele, ein professionelles Monitoring und geeignete Nachschärfungsinstrumente für alle Sektoren. Diese müssen an der verbindlichen Zusage, das Pariser Klimaschutzabkommen zu erfüllen gemessen werden. Nur mit dieser Sicherheit kann es gelingen, die langfristig richtigen Pfadentscheidungen zu treffen und eine nachhaltige Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen auf Kommunal- und Landesebene zu ermöglichen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Haus brennt.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 21 Nov 2019 16:13:10 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V4NEU: Kultur als Grundsatz</title>
                        <link>https://LDKMV19.antragsgruen.de/LDKMV19/Kultur_als_Grundsatz-21813</link>
                        <author>LDK (beschlossen am: 26.10.2019)</author>
                        <guid>https://LDKMV19.antragsgruen.de/LDKMV19/Kultur_als_Grundsatz-21813</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesdelegiertenversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Kultur ist die Grundlage menschlichen Zusammenlebens und elementarer Bestandteil der grünen politischen Idee. Wir GRÜNE in Mecklenburg-Vorpommern fordern darum: Kultur muss im neuen grünen Grundsatzprogramm einen gebührenden Stellenwert einnehmen. Die umfassende Bedeutung von Kultur als Teil der grünen Identität gehört in die Präambel und in den Werteteil des Grundsatzprogramms.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Kultur ist frei.<br>
Kultur ist ein gemeinsames Gut und kulturelle Teilhabe ein Menschenrecht.<br>
Kultur ist innovativ und vielfältig.<br>
Kultur fördert nachhaltige Entwicklungen.<br>
Kultur ist durch ihren kreativen und experimentellen Charakter Teil der Demokratie.<br>
Kultur wirkt auf regionaler und globaler Ebene identitätsstiftend und erneuernd.<br>
Kultur baut Brücken.<br>
Kultur überwindet Grenzen.<br>
Kulturschaffende und Künstler*innen müssen angemessen entlohnt werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dieser Beschluss ist bereits in analoger Form von der Landesmitgliederversammlung der GRÜNEN in Hessen verabschiedet worden. Andere Landesverbände schließen sich nun an. Auch im Nordosten wollen wir deutlich machen, dass Kultur nicht nur programatisches Beiwerk ist, denn:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Kultur als Menschenrecht</strong><br>
Kultur ist gemeinsames Gut und kulturelle Teilhabe ein allgemeines Menschenrecht. Um dieses Gut zu<br>
bewahren und neu zu bereichern, bedarf es der Aktivitäten öffentlicher Institutionen genauso wie des<br>
privaten Engagements. Kulturelle Bildung soll alle Menschen in unserer Gesellschaft erreichen. Kulturelle<br>
Teilhabe muss niedrigschwellig zugänglich sein und sich an der Frage orientieren, was ein Individuum<br>
benötigt, um kulturell teilhaben zu können. Kulturelle Teilhabe kann zukünftig auch mit der<br>
fortschreitenden Digitalisierung ermöglicht werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Vielfalt der Kulturen</strong><br>
Unsere Kulturpolitik präsentiert sich zentral und dezentral, partizipatorisch und transparent. Widersprüche<br>
sind in der Kultur kein störendes, sondern ein belebendes Element. Wir stehen für eine vielfältige Kultur.<br>
Um sie zu stärken, empfehlen wir eine Kulturförderung, die sich auf Innovation, Teilhabe und Qualität<br>
konzentriert. Doch muss Kultur keinen Zweck erfüllen, denn Kunst und Kreativität sind frei.<br>
Sparzwänge führen im kulturellen Bereich auch zu falschen Konzentrationsprozessen. Kultur muss in der<br>
Fläche erhalten bleiben. Regionale oder soziale Gefälle bezüglich der kulturellen Teilhabe dürfen keinen<br>
Bestand haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Kultur und Nachhaltigkeit</strong><br>
Kultur und Kreativität sind erneuerbare Ressourcen der Gesellschaft. Kulturarbeit kann dazu beitragen,<br>
nachhaltige Wirtschaftsformen kreativ zu entwickeln. Grüne Kulturpolitik ist eine Politik der<br>
Nachhaltigkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Kultur, Demokratie und Werte</strong><br>
Kultur hat mit ihrem kreativen Potenzial eine demokratische Funktion. Dazu muss sie riskant und<br>
experimentell sein dürfen. Kultur ist ein empathischer Begegnungsraum, der Grenzen sprengt bzw. keine<br>
Grenzen kennt. Politik verödet, wenn sie nicht konfrontiert wird mit dem, was über die vermeintlichen<br>
Grenzen hinausweist, innerhalb derer sie sich bewegt. Politik braucht die Erfahrung von<br>
Grenzüberschreitung, die Kultur schaffen kann. Kulturpolitik muss gerade auch das stärken, was scheitern<br>
kann und darf.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Kultureller Wandel ist immer auch ein Wertewandel. Kultur ist identitätsstiftend für Regionen und das<br>
Globale. Die kulturelle Vielfalt hat die Kraft, die Erneuerung beispielsweise der europäischen Gemeinschaft<br>
zu bewirken. Gleiches gilt für die internationale Gemeinschaft. Kultur schafft Brücken zwischen den<br>
Generationen, unterschiedlichen Gesellschaften und sozialen Gruppen. Sie setzt auf Produktionen und<br>
Interaktionen, die in der Lage sind, bestehende Distanzen und Fremdheiten aufzugreifen, diese in<br>
vielfältigen, kommunikativen Ausformungen zu bearbeiten und neue Blickweisen aufscheinen zu lassen.<br>
Grüne Kulturpolitik</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Unsere Kulturpolitik will den einzelnen Menschen in die Lage versetzen, seine Zukunft und die der<br>
Gesellschaft aktiv und kreativ mitgestalten zu können. Dafür wollen wir eine vielfältige Kulturlandschaft<br>
mit angemessenen Rahmenbedingungen zukunftssicher aufstellen. Sie soll dazu anregen, Menschen,<br>
Situationen und Objekte aus verschiedenen Blickwinkeln zu erleben und auf Entwicklungen Einfluss zu<br>
nehmen. Zivilgesellschaftliche Strukturen müssen dabei gefördert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese Kulturpolitik lässt sich von den Ideen des Humanismus, der Freiheit und der Nachhaltigkeit leiten.<br>
Unsere Kulturangebote fördern mehrdimensionales Wahrnehmen, Erkennen, Analysieren, Hinterfragen und<br>
die eigene Kreativität. Damit können sie die Verbesserung unserer Lebensqualität erreichen und durch<br>
sinnlich-ästhetische Erfahrungen die emotionale Verankerung geistig-wissenschaftlicher Erkenntnisse<br>
ermöglichen. Eine werteorientierte Kulturpolitik unterstützt uns bei der Bewältigung der vielen großen<br>
Herausforderungen unserer Zeit. Sie führt zu einer Stärkung unseres demokratischen Zusammenlebens<br>
und sie ist Teil der aktuell notwendigen Fortschreibung der Aufklärung. Gegenwärtig, im Zeitalter des<br>
Anthropozäns, hat der Mensch mit seiner Kultur, als die Natur maßgeblich beeinflussender Faktor, eine<br>
besondere Verantwortung.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 21 Nov 2019 16:11:52 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V6NEU: Anreize für Klimaschutz in den kommunalen Finanzausgleich integrieren</title>
                        <link>https://LDKMV19.antragsgruen.de/LDKMV19/Anreize_fuer_Klimaschutz_in_den_kommunalen_Finanzausgleich_integrieren-54794</link>
                        <author>LDK (beschlossen am: 26.10.2019)</author>
                        <guid>https://LDKMV19.antragsgruen.de/LDKMV19/Anreize_fuer_Klimaschutz_in_den_kommunalen_Finanzausgleich_integrieren-54794</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN M-V setzen sich dafür ein, die finanzielle Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in unserem Bundesland deutlich zu verbessern. Neben der Ausweitung konkreter Förderprogramme muss die Landesfinanzpolitik aber auch endlich eine strukturelle Lenkungswirkung zu Gunsten des Klimaschutzes erzielen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN M-V plädieren daher dafür, den kommunalen Finanzausgleich durch einen Klimaschutz-Faktor zu erweitern. Ziel ist es, dauerhafte finanzielle Anreize für kommunale Klimaschutzmaßnahmen zu schaffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hierfür soll ein jährlich steigender Anteil der Zuweisungen an die Kommunen in Abhängigkeit von wirksamen Klimaschutz-Maßnahmen verteilt werden. Das heißt: Kommunen, die ihre Klimaschutz-Maßnahmen wirksam erhöhen, erhalten in den Folgejahren höhere Zuweisungen als Kommunen mit geringen Klimaschutzanstrengungen. Maßstab ist die CO2-Bilanz der kommunalen Einrichtungen und Unternehmen je Einwohner*in der jeweiligen Kommune.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Klimafaktor soll jährliche Verbesserungen der CO2-Bilanz abbilden und zugleich bereits erreichte gute Standards einzelner Kommunen berücksichtigen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Landesregierung sieht im Doppelhaushalt 2021/2022 zwar Rekordausgaben vor, eine gezielte und nachhaltige Finanzierungsstrategie für den Klimaschutz in Mecklenburg-Vorpommern ist dabei jedoch nicht erkennbar. Der kommunale Finanzausgleich mit einem Volumen von derzeit rund 1,1 Milliarden Euro pro Jahr ist eine der wichtigsten Größen im Landeshaushalt. Insgesamt hat der Finanzausgleich allerdings eine eher negative ökologische Lenkungswirkung, weil die Höhe der Zuweisungen stark von der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune abhängen. Somit werden Flächenverbrauch für neue Wohngebiete, Straßeninfrastruktur etc. eher honoriert als z. B. die Bewahrung von Naturschutzflächen. Anreize für Natur- und Klimaschutz enthält der Finanzausgleich – mit Ausnahme eines Vorwegabzugs für den öffentlichen Nahverkehr – dagegen nicht.<br><br>
Mit einem Klimaschutz-Faktor kann eine positive Lenkungswirkung erzielt werden, ohne enge Vorgaben einzuführen. Kommunen können selbst entscheiden, welche Klimaschutzmaßnahmen für ihre spezifische Situation sinnvoll und wirksam sind. Der Klimaschutz-Faktor ist ein ergänzendes Förderinstrument zur gezielten Landesförderung von Klimaschutzmaßnahmen. Er soll u. a. einen Anreiz dafür schaffen, diese Fördermaßnahmen auch zu nutzen.<br><br>
Diskussionen um ökologische Kriterien im kommunalen Finanzausgleich gibt es schon seit Jahren. Bereits im Jahr 2007 hat das Bundesamt für Naturschutz dazu eine umfangreiche Forschungsarbeit herausgegeben („Naturschutz im kommunalen Finanzausgleich – Anreize für eine nachhaltige Flächennutzung“). Zuletzt setzte sich die grüne Landtagsfraktion in Sachsen für einen ökologischen Finanzausgleich ein. In verschiedenen Staaten (Portugal, Frankreich, Polen) gibt es Überlegungen bzw. erste Schritte für entsprechende Anreizsysteme.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 21 Nov 2019 16:06:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V8NEU: Das Thema Wohnen nicht dem Markt überlassen –  Für eine dringend notwendige soziale und ökologische Wohnraumpolitik in Mecklenburg-Vorpommern!</title>
                        <link>https://LDKMV19.antragsgruen.de/LDKMV19/Das_Thema_Wohnen_nicht_dem_Markt_ueberlassen___Fuer_eine_dringend_notwe-61503</link>
                        <author>LDK (beschlossen am: 26.10.2019)</author>
                        <guid>https://LDKMV19.antragsgruen.de/LDKMV19/Das_Thema_Wohnen_nicht_dem_Markt_ueberlassen___Fuer_eine_dringend_notwe-61503</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist eine der wichtigsten sozialen Fragen unserer Gesellschaft: die Entwicklung des Wohnungsbestandes und die Chancen, für Menschen aller Einkommensgruppen an bezahlbaren Wohnraum zu gelangen – Wohnraum, der nicht ausgrenzt und stigmatisiert, sondern ein Leben in einem attraktiven Umfeld ermöglicht.<br><br>
Viel zu spät haben die Regierungen in Bund und Land die unsozialen Entwicklungen erkannt. Unter Beteiligung des Landes wurden sogar Bauprojekte gefördert, die in attraktiven Innenstadtlagen hauptsächlich hochpreisige Eigentumswohnungen schufen und damit der Separierung in Wohnungslagen mit hohen und niedrigen Einkommen Vorschub leisteten.<br><br>
Im ländlichen Raum sieht es ebenfalls trübe aus. Durch eine Landespolitik, die die ländlichen Räume nicht ausreichend stärkt, kommt es zu einer Abwanderung in die größeren Städte und damit zu Wohnungsleerstand. In Dörfern und Kleinstädten, die kaum ein Bus erreicht, die keine annehmbaren Internetverbindungen aufweisen, in denen die Menschen sich abgehängt fühlen, ist Wohnen für viele Menschen nicht mehr attraktiv.<br>
Zum anderen ist der verbleibende Mietwohnungsbestand stark sanierungsbedürftig. Kommunale Wohnungsunternehmen sind in der Regel nicht in der Lage, diesen Sanierungsstau wirtschaftlich zu meistern.<br><br>
U.a. durch wissenschaftliche Gutachten dazu genötigt, musste auch die Landesregierung erkennen, wohin die von ihr verfolgte Baupolitik führt: zu einer zunehmenden Spaltung in Arm und Reich, zur Verringerung bezahlbaren Wohnraums in sich positiv entwickelnden Hochschul- und Universitätsstädten, zu einer Ausweitung von Ferienwohnungen in Tourismusgebieten, die dem Wohnungsmarkt entzogen werden, zu einer Verödung des Mietwohnungsbestandes im ländlichen Raum.<br><br>
Neben der Klärung der sozialen Frage muss im Zusammenhang mit dem Thema Wohnen dringend der Umgang mit der Fläche konsequent nachhaltig gestaltet werden. Diese Erkenntnis ist nicht neu, wird aber weiterhin bei der Flächenentwicklung der Kommunen zwar nicht grundsätzlich, aber in vielen Fällen durch Bauen „auf dem Acker“ missachtet. Die Belastung der öffentlichen Haushalte durch diese nicht nachhaltigen Baugebiete ist unsozial und muss beendet werden.<br><br>
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßen, dass die Landesregierung mit ihrer jüngst vorgestellten Initiative „Zukunft des Wohnens in Mecklenburg-Vorpommern“ erste Schritte zur Verbesserung der Situation gehen will (u.a. Einschränkung des Verkaufs kommunaler und Landesflächen, Anwendung des Erbbaurechts usw.). Angesichts der sich weiter verschärfenden sozialen Spaltung der Wohnlagen in den Städten und jener zwischen Stadt und Land sind die angekündigten Maßnahmen aber nicht ausreichend.<br><br>
Wir fordern:<br><br>
1. Die Entwicklung von sozialem Wohnraum muss mit höheren Fördersätzen gefördert werden. Die bisher von der Landesregierung beschlossenen Fördersätze sind nicht Anreiz genug, im erforderlichen Umfang neuen Wohnraum zu schaffen bzw. bestehende Wohnraum zu sanieren. Wohnungseigentümer, die sich verpflichten, Wohnraum für Menschen mit niedrigem Einkommen zu schaffen und die Mieten zu begrenzen, sollten entsprechend gefördert werden. Das Mittel der Wohngemeinnützigkeit sollte wiederbelebt werden. Sie gewährleistet Investitionszulagen und Steuerfreiheit, wenn Vermieter sozialen Wohnraum schaffen.<br><br>
2. Nicht alle Kommunen leiden unter Wohnraumknappheit. Vielmehr verfügen sie über große unsanierte Bestände. Deshalb müssen sie dringend in die Lage versetzt werden, zu sanieren und aus aktuell unattraktiven Wohnraumbeständen lebensfreundliche Wohnlagen zu schaffen. Dass dies gelingen kann, zeigen Ergebnisse der Städtebauförderung, die gezielt den Umbau, z.B. von Plattenbausiedlungen unterstützt. Diese erfolgreiche Entwicklung muss intensiviert werden.<br><br>
3. Nicht nur Bund, Länder und Kommunen sind aufgerufen, soziale Angebote für die Verbesserung der Wohnsituation zu schaffen. Auch Unternehmen stehen zunehmend in der Pflicht, für die Fachkräftegewinnung Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Durch ergänzende Angebote, wie Jobtickets oder die Kinderbetreuung in Betriebskindergärten, werden Wohnstandorte attraktiver.<br><br>
4. Bei der Entwicklung von Kommunen muss sparsam mit Böden und Flächen umgegangen werden. Baugebiete auf wertvollem Ackerland am Rande der Städte (z.B. in Wickendorf/Schwerin) fernab jeglicher Infrastruktur dürfen nicht mehr umsetzbar sein. Flächenreserven in den Kommunen müssen konsequent genutzt werden, um Gewerbe- und Wohnstandorte zu entwickeln – dies jedoch ausgerichtet am tatsächlichen Bedarf. Das x-te Einkaufszentrum ist gegenüber der Entwicklung von Wohnstandorten zurückzustellen. Den Zielen der Raumordnung mit „Innen- vor Außenentwicklung“ muss konsequent gefolgt werden.<br><br>
5. Der Unternehmensverbund zur Landesentwicklung, die LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH und die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, an dem das Land Mecklenburg-Vorpommern beteiligt ist, sollte nicht weiterhin an der Entwicklung von Bauprojekten mitwirken, die die soziale Spaltung der Städte fördern (z.B. Waisengärten Schwerin). Stattdessen sind konsequent Bauprojekte zu verfolgen, die eine finanziell diverse Angebotsstruktur schaffen, die Mehrgenerationenwohnen beinhalten, die nicht andere soziale Nutzungsformen (z.B. Kleingärten) verdrängen, die beispielhaft soziale Begegnungsräume schaffen und die in vorbildlicher Weise Brachflächen nachnutzen.<br><br>
6. Neubauten, auch im sozialen Wohnungsbau, sollen behindertengerecht sein und hohe energetische und ökologische Standards erfüllen. Das Land soll bei Neubauten mit gutem Beispiel voran gehen und diese hohen Standards ebenfalls umsetzen. Der Landesbaupreis darf nicht vorrangig nach architektonisch, ästhetischen Kriterien, sondern sollte unter Maßgabe von Nachhaltigkeitsaspekten vergeben werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 21 Nov 2019 16:02:38 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V2NEU: Mecklenburg-Vorpommern braucht eine Nachhaltigkeitsstrategie!</title>
                        <link>https://LDKMV19.antragsgruen.de/LDKMV19/Mecklenburg-Vorpommern_braucht_eine_Nachhaltigkeitsstrategie-50432</link>
                        <author>LDK (beschlossen am: 26.10.2019)</author>
                        <guid>https://LDKMV19.antragsgruen.de/LDKMV19/Mecklenburg-Vorpommern_braucht_eine_Nachhaltigkeitsstrategie-50432</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Gegensatz zur Bundesregierung und zu anderen Bundesländern schafft es die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern bisher nicht, sich für das eigene Handeln eine ressortübergreifende Nachhaltigkeitsstrategie zu geben. Zwar ist im Koalitionsvertrag von SPD und CDU formuliert, dass die Landesregierung beabsichtigt, eine Strategie für die nachhaltige Entwicklung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Abstimmung zur Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung zu erarbeiten. Doch zwei Jahre vor Ende der Legislaturperiode deutet nichts darauf hin, dass die Landesregierung eine solche Strategie erarbeiten wird.<br><br>
Andere Bundesländer sind deutlich weiter. Sie haben schon vor etlichen Jahren Nachhaltigkeitsstrategien auf den Weg gebracht. Und sie haben Indikatoren festgelegt, mit deren Hilfe nachhaltige Entwicklung überprüft werden kann. Dazu gehören zum Beispiel Biodiversität und Lebensräume, Bildung und Qualifikation, Mobilität, Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zukunftsvorsorge. Einige Bundesländer haben den Weg zur Nachhaltigkeitsstrategie in einem breiten gesellschaftlichen Dialog gestaltet und Ideen der Bürgerinnen und Bürger aufgenommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aus Sicht von uns BÜNDNISGRÜNEN ist es dringend notwendig, dass die Prinzipien nachhaltigen Handelns ressortübergreifend gedacht und umgesetzt werden. Gerade das Ressortdenken und die Unfähigkeit, bei Planungsprozessen verschiedene Perspektiven einfließen zu lassen, verhindern derzeit, dass Landesentwicklung nachhaltig verläuft. Zwar erarbeiten Landesregierungen in Mecklenburg-Vorpommern regelmäßig ein Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (zuletzt 2016), doch bildet dieses Programm keine Nachhaltigkeitsindikatoren ab. Auch sind darin zahlreiche Fragen der Nachhaltigkeit nur als mögliche Option aufgezeigt und nicht als verbindliche Vorgaben klar festgelegt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine Analyse der fehlenden Nachhaltigkeit der Landesentwicklung lieferte KLÜTER (2016). In seiner Studie kommt er u.a. zu dem Ergebnis, dass die Zentralisierungspolitik der Landesregierung die ländlichen Räume stark geschwächt hat. Die Infrastruktur, vor allem im Gesundheits- und Bildungsbereich – so KLÜTER – sichert nicht mehr die im Grundgesetz geforderte Gleichbehandlung von Menschen ungeachtet ihrer Heimat und Herkunft (GG Art. 3).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dass es nur einzelne Landesressorts bisher vermochten, sich Leitlinien für Nachhaltigkeitsziele zu geben (z.B. die Biodiversitätsstrategie des Landwirtschafts- und Umweltministeriums) ist für die Bewältigung der Zukunftsaufgaben (u.a. Reduzierung des Klimawandels, Ressourcenverknappung, demografischer Wandel) eindeutig zu wenig. So spricht Wirtschaftsminister Glawe in einer Pressemitteilung (April 2017) allein von einer „nachhaltigen politischen Entwicklungsstrategie&quot;, deren Kernpunkte sich im aktuellen Koalitionsvertrag wiederspiegeln würden. (<a href="https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/_php/download.php?datei_id=1586141">https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/_php/download.php?datei_id=1586141</a>)<br>
Ein solcher Ansatz basiert jedoch allein auf einem durch Kompromisse gekennzeichneten Verhandlungsergebnis der aktuellen Regierungsparteien SPD und CDU und stellt nicht das Ergebnis eines breiten gesellschaftlichen Diskurses dar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir BÜNDNISGRÜNE sind davon überzeugt: Nur wenn wir Nachhaltigkeit als grundlegendes Prinzip unseres Handelns verstehen, können wir Mecklenburg-Vorpommern wirklich zukunftsfähig gestalten. Deshalb braucht dieses Land eine Nachhaltigkeitsstrategie,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die messbare Indikatoren für nachhaltige Entwicklung festlegt,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die künftig herangezogen wird, um alle Förderaktivitäten und andere Entwicklungsmaßnahmen der Landesregierung auf ihren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu überprüfen und die darüber hinaus</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>eine wichtige Plattform der Kommunikation für alle gesellschaftlichen Akteure sein sollte, um gemeinsam an Lösungen und innovativen Ideen für ein nachhaltiges Mecklenburg-Vorpommern zu arbeiten.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die LDK beschließt deshalb, die Landesregierung aufzufordern:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>für das Land Mecklenburg-Vorpommern eine Nachhaltigkeitsstrategie zu erarbeiten, bei der die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (2017 durch die Bundesregierung verabschiedet) für Mecklenburg-Vorpommern deutlich ehrgeiziger formuliert und mit messbaren Indikatoren sowie konkreten Maßnahmen hinterlegt werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Erarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie so zu gestalten, dass sie unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger als dauerhafter offener gesellschaftlicher Dialog mit Raum für Austausch, Kooperation und die Realisierung konkreter Umsetzungsmaßnahmen geführt wird.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>schon jetzt bekannte und für M-V relevante Schlussfolgerungen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie - dort wo die Zuständigkeit des Landes besteht - zügig in konkrete Verordnungen und Gesetze, Programme und Richtlinien umzusetzen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Literatur:<br>
KLÜTER (2016): Die Landwirtschaft in M-V im Vergleich mit anderen Bundesländern; Studie im Auftrag der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 21 Nov 2019 16:01:02 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V9NEU: Landwirtschaft auf dem Weg zu Klimaschutz und Klimaresilienz</title>
                        <link>https://LDKMV19.antragsgruen.de/LDKMV19/Landwirtschaft_auf_dem_Weg_zu_Klimaschutz_und_Klimaresilienz-65055</link>
                        <author>LDK (beschlossen am: 26.10.2019)</author>
                        <guid>https://LDKMV19.antragsgruen.de/LDKMV19/Landwirtschaft_auf_dem_Weg_zu_Klimaschutz_und_Klimaresilienz-65055</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die LDK möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Landwirtschaft auf dem Weg zu Klimaschutz und Klimaresilienz</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Klimawandel ist schon jetzt in Mecklenburg-Vorpommern spürbar. Die Durchschnittstemperaturen steigen, die Sommer werden wärmer und die Winter nasser.<br>
Wetterextreme wie Dürreperioden, Stürme und Starkregen nehmen zu. Wie stark die<br>
Veränderungen in Zukunft ausfallen, ist davon abhängig, wie konsequent wir jetzt den Klimaschutz global umsetzen. Die Landwirtschaft ist dabei sowohl eine entscheidende Verursacherin des Klimawandels als auch Leidtragende. Der Klimawandel beeinflusst unmittelbar den Bodenwasserhaushalt einschließlich Grundwasserneubildung und die Bodeneigenschaften und damit die entscheidenden Einflussgrößen für gute Erträge. Beispiele: Mit steigenden Temperaturen zerfällt der Humus im Boden schneller. Höhere Temperaturen und zunehmende Niederschläge steigern die Gefahr der Nitratauswaschung besonders auf sandigen Böden. Heftigere Niederschläge tragen zur Erosion bei. Sommerliche Hitzeereignisse verstärken die Wahrscheinlichkeit von Bränden und führen zu Ernteschäden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aber mit der Art der Landbewirtschaftung können wir starken Einfluss auf diese Ertragsgrundlagen nehmen. Wir müssen jetzt vorsorgen und Verantwortung übernehmen für eine ökologisch und sozial nachhaltige und auch in Zukunft sichere Ernte und Lebensmittelversorgung.<br><strong>Mecklenburg-Vorpommern braucht eine umfassende Strategie, um die Klimaschäden durch<br>
die Landwirtschaft zu begrenzen sowie die bestehende Landwirtschaft den neuen<br>
klimatischen Bedingungen anzupassen und eine Widerstandsfähigkeit gegenüber häufiger<br>
auftretenden Wetterextremen aufzubauen.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sind Partner für die Landwirtschaft in diesem<br>
Anpassungsprozess. Unser Leitbild für die Landbewirtschaftung ist der ökologische Landbau, der sich durch Kreislaufwirtschaft, Bodenschutz und sparsamen Einsatz von Ressourcen und Energie auszeichnet. Gleichzeitig setzen wir darauf, alle Möglichkeiten zu nutzen, damit auch die konventionellen Landwirt*innen eine vielfältigere und umweltverträglichere Bewirtschaftung entwickeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wie auch das Thünen-Institut empfiehlt (Quelle: Flessa et al., 2012: Studie zur Vorbereitung einer effizienten und gut abgestimmten Klimaschutzpolitik für den Agrarsektor), sollten bei den Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft zuerst die Maßnahmen umgesetzt werden, inbei denen große Synergien mit anderen Umweltzielen gegeben sind und umweltpolitische Verpflichtungen bestehen. Klimaschutz und Klimaanpassung müssen Hand in Hand gehen mit der Verbesserung von Biodiversität, Wasserqualität und Förderung der Bodenfruchtbarkeit.<br>
Es gilt darum:<br>
- Emmissionen von CO2 und anderen Treibhausgasen zu senken, auch durch einen geringeren Einsatz chemisch-synthetischer Dünger und Pestizide,<br>
- Humusaufbau und Erosionsschutz durch vielfältige Fruchtfolgen und angepasste<br>
Bodenbearbeitung zu steigern, wodurch erheblich CO2 aus der Atmosphäre gebunden werden kann,<br>
- Wasser als knapper werdende Ressource in der Fläche zu halten, auch durch Retentionsflächen,<br>
sowie die Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen durch entsprechende Ausgestaltung der<br>
Agrarsubventionen zu honorieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Deshalb fordern wir von der Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1) sich auf europäischer und Bundesebene konsequent für den <strong>Umbau der Agrarförderungsstruktur</strong> einzusetzen. Die pauschal gezahlten Flächenprämien sollten deutlich<br>
zu Gunsten der 2. Säule, d.h. für die gezielte nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftung und die ländliche Entwicklung, insbesondere für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)umgeschichtet werden. Eine ambitionierte Ausgestaltung der &quot;Gemeinsamen Agrarpolitik&quot; in der Bundesrepublik Deutschland ist nötig, auch wenn andere Mitgliedsstaaten sich für einen anderen Weg entscheiden. Förderprogramme müssen so konzipiert sein, dass sie räumlliche und zeitliche Steuerungseffekte maximal ausnutzen. Die Diversifizierung der angebauten Fruchtarten beispielsweise muss feldweise honoriert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2) den <strong>Ausbau des ökologischen Landbau</strong>s stärker zu fördern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3) <strong>Forschung und Beratung</strong> zur Anpassung an den Klimawandel zu stärken. Mehr<br>
Forschungsgelder müssen in Mecklenburg-Vorpommern für eine verstärkte Erforschung und wissenschaftliche Begleitung von Anpassungsstrategien der Landwirtschaft an den Klimawandel aufgewendet werden, insbesondere hinsichtlich angepasster Ackerbausysteme und trocken- bzw.wasserstressresistenter Kulturpflanzenarten und -sorten. Landwirtschaftliche Berater, z.B. in der LMS Agrarberatung, an der das Land M-V beteiligt ist, müssen für die Beratung über Anpassungen an den Klimawandel geschult werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4) die Vorlage einer <strong>Landesstrategie für das Wassermanagement</strong> im ländlichen Raum unter den Bedingungen des Klimawandels. Es gilt, zukünftige Grundwasserneubildung in den verschiedenen Landschaftsräumen zu untersuchen und die Bedarfe konkurrierender Nutzungen abzuschätzen, inklusive der Landwirtschaft, um daraus Maßnahmen abzuleiten, die Umweltschäden und Versorgungskonflikte minimieren. Der Wiederherstellung, Stabilisierung und Entwicklung von Binneneinzugssystemen mit den entsprechenden Retentionsflächen zum großflächigen Wasserrückhalt in der Landschaft muss Vorrang vor dem Aufbau von Bewässerungssystemen gegeben werden. Meliorationssysteme, die in der Gegenwart zur zügigen Abfuhr von Niederschlagswasser in die Vorflut inklusive der Fracht von Boden und Dünger beitragen, müssen gegebenfalls zurückgebaut werden. Die kostenlose Nutzung von Wasserrechten muss auf ihre Nachhaltigkeit geprüft werden und mit einer Abgabe versehen werden, falls eine Übernutzung droht. Besonders auf trockenen Standorten muss eine Umstellung der Landwirtschaft von Ackernutzung z.B. hin zu Agroforstsystemen gefördert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5) das <strong>Bodenschutzprogramm Mecklenburg-Vorpommern</strong> zügig zu Ende zu erarbeiten und<br>
umzusetzen. Die Vervollständigung durch Teil 3 - Maßnahmen und Handlungsempfehlungen - muss noch in dieser Legislaturperiode angestrebt werden! Wichtige schnell umzusetzende Maßnahmen sind: Die verstärkte Förderung für den Bestandsschutz und die Neuanlage von Hecken, Untersaaten, Mischkulturen und insbesondere von Agroforstsystemen und Permakulturen für einen besseren Erosionsschutz und ein Förderprogramm für die extensive Nutzung von (wieder)vernässten Moorstandorten durch Paludikulturen sowie die Kappung der Fördergelder für Ackerbau auf entwässerten Mooren. Eine Novellierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist notwendig, um die Ausbringung von organischen Düngern wie Kompost und Mulch zu vereinfachen und zu verstärken. Die pfluglose Bewirtschaftung soll im konventionellen Anbau nicht mehr empfohlen werden, da sie nur durch verstärkten Einsatz von Herbiziden durchzusetzen ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6) den <strong>Umbau der Tierproduktion</strong> hin zu einer tier-, klima- und umweltgerechten Haltung mit Weidenutzung und vornehmlicher Verwendung von (Eiweiß)-Futter aus der Region zu unterstützen. Weidehaltung ist energiesparend und fördert die Bodenfruchtbarkeit. Grünland ist ein wertvolles Ökosystem in einer diversen Agrarlandschaft. Eine Förderung ist notwendig, um Vermarktungs- und Abnahmestrukturen für einheimischen Eiweißpflanzenanbau zu schaffen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 21 Nov 2019 15:59:02 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V5NEU: Klimaschutz braucht Mobilitätswende!</title>
                        <link>https://LDKMV19.antragsgruen.de/LDKMV19/Klimaschutz_braucht_Mobilitaetswende-1083</link>
                        <author>LDK (beschlossen am: 26.10.2019)</author>
                        <guid>https://LDKMV19.antragsgruen.de/LDKMV19/Klimaschutz_braucht_Mobilitaetswende-1083</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Spätestens mit der „Fridays for Future“ Bewegung hat Klimaschutz in der öffentlichen Debatte den Stellenwert eingenommen, der aufgrund der Ernsthaftigkeit und Dringlichkeit der Lage angemessen ist. Bereits Jahrzehnte früher haben Wissenschaftler*innen weltweit vor den potentiellen Folgen ausbleibender Klimaschutzmaßnahmen gewarnt. Die Regierungen dieser Welt haben seither immer neue Pläne, Ziele und Versprechungen gemacht. Zu wenige Versprechungen sind gehalten, zu viele Ziele gerissen und Pläne verworfen worden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern stellt fest:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Durch die bisherige weitestgehende Handlungsunwilligkeit und -unfähigkeit lässt sich die Klimakrise nicht mehr abwenden, sie ist bereits eingetreten.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Weltweit ist die Durchschnittstemperatur schon heute um 1°C angestiegen (relativ zu 1850-1900). Rund die Hälfte des Anstiegs erfolgte in den letzten 30 Jahren.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Im aktuellen Handlungskorridor werden alle gesteckten Ziele bei weitem verfehlt, die prognostizierte Erwärmung zum Ende des Jahrhunderts wird über 3°C liegen, sollten keine sofortigen und weitreichenden Maßnahmen ergriffen werden.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Machen wir „weiter wie bisher“ reicht das verbleibende Emissionsbudget für den 1,5°C Pfad noch für ca. 10 Jahre. Selbst das 2°C Budget wäre spätestens in 30 Jahren überschritten.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Das Zeitfenster, in dem wir noch Kontrolle über die Entwicklung des Klimas haben, ist schon fast geschlossen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Um das Ausmaß der Krise uns ihre Auswirkungen so gering wie möglich zu halten, ist umgehendes, beherztes Handeln erforderlich.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Das Leben auf Kosten unserer Kinder und Enkel muss aufhören.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Die wesentlichen notwendigen Maßnahmen sind lange bekannt. Sie sind umfangreich und vielfältig, jedoch in gemeinsam in ihrer Wirkung verlässlich, würde mit ihrer Umsetzung endlich begonnen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Das Argument, einzelne Maßnahmen brächten nur wenig, dient nur als Entschuldigung dafür, gar nicht erst anzufangen. Die Klimakrise hat viele Einzelursachen, die sich summieren. Dementsprechend zählt jede Einzelmaßnahme, jede eingesparte Tonne CO2, jeder Tag, an dem gehandelt wird. Und für die Klimafolgen, für die Lebensbedingungen unserer und kommender Generationen zählt jedes Zehntelgrad Erderhitzung, das wir verhindern.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Die Emissionen im Verkehrssektor (20% aller Emissionen in der BRD) sind seit 1990 nicht gesunken. Die rasant steigenden Emissionen des von Deutschland ausgehenden internationalen Flugverkehrs sind dabei noch nicht einmal berücksichtigt. Alle Klimaziele in diesem Bereich werden verfehlt.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Obwohl die Folgen verfehlter Klimapolitik die Länder und Kommunen treffen, wird die Umsetzung effektiver Maßnahmen durch die fehlende politische Regulierung auf Ebene der Bundesregierung maßgeblich behindert (vgl. Beschluss „Klimaschutz in den Kommunen“ LDK März 2019). Da sich an diesem Umstand weiterhin nichts geändert hat, sieht die Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern Handlungsbedarf und fordert per Beschluss die Bundes- und Landesregierung auf, kommunale Klimapolitik nicht weiter zu behindern. Dazu ist notwendig:</p><p><strong>1. Im Bereich Verkehr den notwendigen Rahmen für einen nachhaltigen Umstieg auf emissionsfreie Transportmittel bis 2050, im Straßenverkehr bis spätestens 2030 zu schaffen, indem:</strong></p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>eine Vorrangregelung für Fuß- und Radverkehr in Verkehrsplanung, -ausbau und -fluss im Verkehrsrecht implementiert wird,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>die Bahn in Gleichschritt mit dem gesamten ÖPNV attraktiver gemacht wird, durch</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>einen Deutschlandtakt in angemessener Frequenz (deutlich höher als bisher)</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>ein besseres Streckennetz deutschlandweit und regionale Verbesserungen sowohl des Personen- als auch des Güterverkehrs</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Ergänzend sind Massnahmen zur Elektrifizierung in Stadten und auf Autobahnen zu priorisieren, so dass bedarfsweise Busse und LKW-Zugmaschinen über Stromabnehmer elektrisch betrieben und Batterien aufgeladen werden können.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>bezahlbare Ticketpreise (Mehrwertsteuer senken)</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Bei der Einführung einer batteriegestützten Elektromobilität ist zu berücksichtigen:</p><ul><li><p>Immer größere und schwere Batterien für hohe Reichweiten sind keine abschließende Lösung, sondern lediglich z.Z. &quot;alternativlos&quot;, da wir mittlerweile nur noch eine Infrastruktur halbwegs zeitgerecht aufbauen können; alternative emissionsfreie (übergangsweise emissionsreduzierte) Antriebe müssen weiterverfolgt werden (Brennstoffzelle/Wasserstoff, Methan etc.)</p></li><li><p>eine deutsche/europäische Batterieproduktion ist strategisch erforderlich (Reduzierung von internationalen Abhängigkeiten/Durchsetzung von Standards). Dabei muss das Primat auf umweltschonendem Abbau insbes. von Lithium in Südamerika sowie von Anfang an auf einer maximaler Recycling-Quote 99,xx% liegen.</p></li></ul></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>die Klimafolgen des Flugverkehrs gerecht eingepreist (Kerosinsteuer) und Subventionen für defizitäre Flughäfen gestoppt werden,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>und zugleich die Forschung zu emissionsfreien Flugzeugen und Kraftstoffen gefördert wird,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>die Landstromversorgung mindestens in allen Fähr-, Handels- und Industriehäfen verpflichtend gemacht und zuvor entsprechend ausgebaut wird,und die Hafengebühren konsequent emissionsabhängig gestaltet werden,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>sowie neben dem Schiffsverkehr alle Flüge in den Emissionshandel aufgenommen werden.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2. Die zum Teil bereits aufgezeigten, dringend notwendigen Investitionen für den Klimaschutz schon heute zu tätigen, statt diese mit Zins und Zinseszins weiter in die Zukunft zu verschieben. Das heißt, im Bundeshaushalt müssen unverzüglich die Spielräume für die notwendigen Investi­tionen geschaffen werden, z.B. durch:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Abbau umweltschädlicher Subventionen wie das Dieselprivileg, die Steuerbefreiung für Kero­sin oder die Dienstwagensubventionierung</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Umschichtung von Haushaltsmitteln, z.B. vom Straßenbau in die Bahninfrastruktur</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>eine an den aktuellen Erfordernissen ausgerichtete Novellierung des Energie- und Klimafonds</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>alle öffentlichen Anlagen müssen der Divestment-Strategie folgen und dürfen nicht mehr in kli­maschädliche Anlagen investiert werden, dazu muss umgehende eine Offenlegungsverpflichtung aller Finanzakteure über Klima- und Umweltfolgen ihrer Produkte eingeführt werden,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>mit sofortiger Wirkung muss der Mindestpreis für eine Tonne CO2 im Emissionshandel 40€ betragen, zudem muss eine verbindliche Preissteigerung, welche sich an der Restmengenver­fügbarkeit der nationalen Verpflichtungen aus dem Paris Abkommen orientiert, eingeführt wer­den.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine auf regenerativen Energiequellen basierende Mobilität darf nicht dazu führen, dass der An­bau von &quot;Energiepflanzen&quot; Lebensmittel insbes. in der 3. Welt verteuert oder zur Ausweitung Landwirtschaftlicher Flächen in sensiblen Regionen (Amazonas-Urwald etc.); dazu sind insbe­sondere spezifische Spekulationen an der Börse zu kontrollieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>3. Im Land Mecklenburg-Vorpommern (MV) sind vorrangig folgende Ziele und Maßnahmen zu ergreifen:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Erhebliche Angebotsverbesserung des ÖPNV insb. in ländlichen Räumen</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Schaffung von ÖPNV-Verbünden im gesamten Land</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Kostenfreies Ticket für Schüler*innen und Auszubildende</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Anbindung der Fremdenverkehrsschwerpunkträume sowie der Fährhäfen an das Schienennetz einschließlich guter Bedienung</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Anbindung der Fährhäfen an das Radverkehrsnetz</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Reduktion der Anzahl der Flughäfen und Flugplätze im gesamten Land. Sämtliche Flughä­fen sind hoch defizitär (außer Barth, wo absurder Weise die Einnahmen aus Grünlandver­pachtung die Kosten decken) und entziehen Mittel für eine umweltfreundliche Mobilität</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>einen Ausbaustopp für die Kreuzfahrtinfrastruktur in MV. Sämtliche Kreuzfahrtterminals sind hoch defizitär und entziehen Mittel für eine umweltfreundliche Mobilität und einen nachhaltigen Tourismus</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Kurzfristige Überprüfung bereits laufender Planungen hinsichtlich Ihrer Sinnhaftigkeit und Verträglichkeit zu heute gültigen Prämissen und ggf. Anpassung, insbesondere Ausbau B96 (derzeitige Planungen basieren auf wachsendem Verkehrsaufkommen...)</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Verzicht auf den Bau der Ortsumgehung Wolgast</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Konzipierung eines funktionalen Radwegenetzes einschließlich Festlegung der Baulastträ­gerschaften sowie die vorrangige Realisierung und Pflege des Radwegenetzes</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Schaffung von Inklusionsgedanken im gesamten Land für eine inter- und intragenerationelle Gerechtigkeit und Gleichheit aller Verkehrsteilnehmer*innen</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Wiederherstellung widerrechtlich ‚verschwundener‘ Wege einschließlich Bepflanzung mit Hecken und Grünstrukturen</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Um die erfolgreiche Umsetzung eines Prozesses über einen Zeitraum von über 30 Jahren zu garantieren, braucht es verbindliche Zwischenziele, ein professionelles Monitoring und geeignete Nachschärfungsinstrumente für alle Sektoren. Diese müssen an der verbindli­chen Zusage, das Pariser Klimaschutzabkommen zu erfüllen, gemessen werden. Nur mit dieser Verbindlichkeit kann es gelingen, die langfristig richtigen Pfadentscheidungen zu treffen und eine nachhaltige Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen auf Kommunal- und Landesebene zu ermöglichen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Wichtig sind dabei kurzfristig erreichbare Erfolge, welche möglichst ad hoc CO2-Einsparungen erzielen - nicht mittel- und langfristige. Mittlerweile fehlt uns ganz einfach die Zeit...!</p></li></ul></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Trotz signifikanter technischer Fortschritte in den letzten Jahrzehnten sind die Belastungen und Schäden durch den Verkehr gleich geblieben bzw. wurden sogar erheblich erhöht. Milliardenschwere Forschungsausgaben wurden vor allem für die Optimierung von Verbrennungsmotoren mit Treibstoffen aus herkömmlichen fossilen Energiequellen getätigt. Dies sehen wir als eine herausragende Ursache für die Schädigung des Klimas sowie der Luftqualität und der Gesundheit von Mensch und Natur.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Neben dem Ausstoß von Treibhausgasen ist der Motorisierte Individualverkehr und der Straßengüterverkehr verantwortlich für Emissionen von gesundheitsschädlichen Stoffen wie Kohlenmonoxid, Stickoxide, flüchtige Kohlenwasserstoffe sowie Feinstaub. Mit Reifenabrieb gelangen die größten Mengen an Kunststoffen in die Umwelt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die für herkömmliche fossile Energieträger angelegte Verkehrsinfrastruktur im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern ist einerseits überdimensioniert und andererseits für die Bedürfnisse der Einwohner*innen und Gäste unzureichend. Das Land verfügt über fünf vollwertige Flughäfen, die sämtlich hoch defizitär sind und auf Jahrzehnte hinaus Millionensummen für Ersatz- und Folgeinvestitionen verschlingen werden, ohne nennenswerte Nutzen für die Einwohner*innen und Gäste.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die geplante Ortsumgehung Wolgast wird der Insel Usedom weiteren Verkehr bescheren. Mit der Fertigstellung des Swinetunnels zwischen Usedom und Wollin werden großräumige Verkehrsströme auf die B 111 geführt und die Verkehrsprobleme der Küstenorte noch weiter verschärfen. Wir sind besorgt, dass eine Verbesserung der Tourismusqualität durch das bei dem befürchteten Verkehrsaufkommen zunichte gemacht wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Obwohl beide Fährhäfen Mecklenburg-Vorpommerns sich in öffentlicher Hand befinden (fast gänzlich in Landesträgerschaft), können weder der Fährhafen Rostock noch der Fährhafen Sassnitz mit Fahrrädern erreicht werden - beide Häfen müssen dringend an Radwege angebunden werden. Auch die ÖPNV-Anbindung beider Häfen ist stark unzureichend: Beide Häfen können nicht mit der Bahn erreicht werden, die Busverbindungen zu und von beiden Häfen sind unzureichend bis sehr schlecht. Gerade auf der Königslinie, der kürzesten Verbindung von Deutschland nach Schweden von Sassnitz nach Trelleborg, werden Fähren abgezogen und die Passagiere wandern ab – bzw. auch umgekehrt.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 21 Nov 2019 15:53:06 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>LAG1NEU: Anerkennung der Landesarbeitsgemeinschaft Planen, Leben, Baukultur</title>
                        <link>https://LDKMV19.antragsgruen.de/LDKMV19/Anerkennung_der_Landesarbeitsgemeinschaft_Planen_Bauen_Wohnen-7226</link>
                        <author>LDK (beschlossen am: 26.10.2019)</author>
                        <guid>https://LDKMV19.antragsgruen.de/LDKMV19/Anerkennung_der_Landesarbeitsgemeinschaft_Planen_Bauen_Wohnen-7226</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen, dass die am 28. September 2019 gegründete Landesarbeitsgemeinschaft Planen, Leben, Baukultur als vollwertige Landesarbeitsgemeinschaft des Landesverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern anerkannt wird.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit der Anerkennung der Landesarbeitsgemeinschaft gibt es analog der Bundesarbeitsgemeinschaft Planen, Bauen, Wohnen nun auch in Mecklenburg-Vorpommern auf landesebene eine entsprechende Arbeitsgemeinschaft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die wichtigen Politikfelder &quot;Wohnpolitik&quot;, &quot;Bauwesen&quot; und &quot;Planungswesen&quot; müssen nun nicht mehr von verschiedenen anderen Landesarbeitsgemeinschaften bearbeitet werden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 21 Nov 2019 15:48:35 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S2NEU: Delegiertenschlüssel an die wachsende Mitgliederzahl anpassen (feste Quote 1:10)</title>
                        <link>https://LDKMV19.antragsgruen.de/LDKMV19/Delegiertenschluessel_an_die_wachsende_Mitgliederzahl_anpassen_feste_Q-44336</link>
                        <author>LDK (beschlossen am: 26.10.2019)</author>
                        <guid>https://LDKMV19.antragsgruen.de/LDKMV19/Delegiertenschluessel_an_die_wachsende_Mitgliederzahl_anpassen_feste_Q-44336</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§10, 3 der Satzung wird geändert in:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>”Die Delegiertenzahl eines Kreisverbandes wird errechnet, indem die Mitgliederzahl durch zehn geteilt und das Ergebnis aufgerundet wird.”</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Begründung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In den letzten sieben Jahren waren mit dem bisherigen Schlüssel (1:7) nur einmal alle Delegierten anwesend. Im Schnitt kamen 14% weniger Delegierte als möglich wären. Deutlich wurde, dass Kreisverbände mit längeren Anfahrtswegen benachteiligt sind. Oftmals stehen nicht ausreichend Ersatzdelegierte zur Verfügung um kurzfristige Ausfälle zu kompensieren. Aus organisatorischer Sicht bedeutet dies auch, dass zusätzlich Geld für Essen, Getränke, Tagungspauschalen, etc anfällt, die letzten Endes auf der LDK nicht genutzt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es ist toll, dass unsere Mitgliederzahlen steigen. Langfristig führt das jedoch höheren Kosten für den Landesverband und die Kreisverbände bei der LDK Delegierung (mehr Reisekosten und größere Säle). Mit einer festen Quote sichern wir eine bessere Legitimation der Delegierten und eine transparente und planbare Repräsentation der Kreisverbände. Gleichzeitig honoriert eine feste Quote steigende Mitgliederzahlen und ermöglicht den Kreisverbänden mehr Mitglieder zu den Landesdelegiertenkonferenzen zu entsenden. Sie ist fair, weil große und kleine Kreisverbände gleichermaßen von ihr profitieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir verbessern durch die Anhebung unsere ökologische Bilanz und haben finanzielle Mittel im Landesverband und den Kreisverbänden frei für politische Arbeit. Zusätzlich erhoffen wir uns auch positive Effekte für die Einhaltung der Quotierung.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 21 Nov 2019 15:27:50 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>LTW2NEU: Aufstellung zur Landesliste 2021 </title>
                        <link>https://LDKMV19.antragsgruen.de/LDKMV19/Aufstellung_zur_Landesliste_2021_-1063</link>
                        <author>LDK (beschlossen am: 26.10.2019)</author>
                        <guid>https://LDKMV19.antragsgruen.de/LDKMV19/Aufstellung_zur_Landesliste_2021_-1063</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Aufstellung zur Landesliste 2021 - Allen Mitgliedern einen gerechten Zugang ermöglichen, eine breite Parteidebatte führen und Demokratie leben.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen für einen transparenten und fairen Umgang mit den politischen Mitbewerbern. Wir sind hart in der Sache, aber fair im Ton. Nach dem selben Prinzip gehen wir miteinander um und werden wir unsere Landesliste zur Landtagswahl 2021 aufstellen. Der Landesvorstand und die Kreisvorstände werden damit beauftragt den Kandidat*innen-Prozess gemäß folgender Beschlusspunkte zu organisieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Die Landesliste zur Landtagswahl 2021 soll im Herbst 2020 auf einer Landeswahlversammlung aufgestellt werden. Wir nutzen dafür ein elektronisches Abstimmverfahren damit die Kandidat*innenvorstellungen in der gebotenen Ruhe durchgeführt werden können. Die Liste wird gemäß Bundesfrauenstatut quotiert aufgestellt. Die durch die BDK (11/2019) zu erwartenden Ergänzungen hinsichtlich geschlechtlicher Vielfalt finden Berücksichtigung. An den Wahlforen darf jedes Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und GRÜNE Jugend, dass die Wählbarkeit gemäß dem aktuellen Landeswahlgesetz besitzt (deutsche Staatsbürgerschaft, Volljährigkeit, Wohnsitz MV).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Eine Woche vor der Wahlversammlung organisiert der Landesverband eine Pressekonferenz auf der sich alle Kandidat*innen für die Listenplätze 1 und 2 der Presse vorstellen können. Der Termin und der Ort der Pressekonferenz wird allen betreffenden Kandidat*innen rechtzeitig mitgeteilt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Alle 8 Kreisverbände organisieren nach den Sommerferien und vor der Wahlversammlung im Herbst mindestens ein öffentliches Wahlforum, auf dem alle Kandidat*innen des Landesverbands die ausreichende Möglichkeit haben sich den Mitgliedern des Kreisverbandes vorzustellen. Die Termine (Ort und Zeit) für die Wahlforen sind bis spätestens Ende Mai der Landesgeschäftsstelle mitzuteilen. Alle Mitglieder des betreffenden Kreisverbandes sind schriftlich per Briefpost oder E-Mail zu den Wahlforen einzuladen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. Alle Kreisverbände organisieren vor den Sommerferien 2020 eine parteiinterne Informationsveranstaltung, etwa im Rahmen einer KMV, auf der alle KV-Mitglieder, die sich für eine Kandidatur auf der Landesliste interessieren, über das Wahlverfahren, die Aufgaben einer/eines Kandidaten/Kandidatin und die Rechte und Pflichten von Landtagsmitgliedern informiert werden. KVs können gemeinsam eine solche Veranstaltung organisieren.Der Landesvorstand benennt eine Person, die an diesen Informationsveranstaltungen teilnimmt und dafür Sorge trägt, dass nicht widersprüchliche Informationen in den verschiedenen Kreisverbänden kommuniziert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. Nach den Wahlforen der KVs und vor ca. ein Monat vor der Wahlversammlung wird ein zentrales Wahlforum stattfinden, welches vom Landesverband organisiert wird. Darin wird alle Kandidierenden die Möglichkeit der Vorstellung eingeräumt. Die Länge der Vorstellung kann jedoch nach dem erklärten Listenplatz variieren. Das konkrete Konzept entwickelt die LGSt in Absprache mit dem LaVo. Dieses wird allen Kandidierenden frühzeitig, also noch vor den Sommerferien 2020 vorgestellt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. Der Landesverband wird ab dem 1. Mai 2020 im Internet eine öffentlich Wahlseite erstellen, auf der alle Mitglieder über die parteiinternen Informationstreffen, die Wahlforen und die aktuelle Bewerbungslage für die Landesliste informiert werden. Jede*r Kandidat*in erhält auf dieser Seite die Möglichkeit sich vorzustellen und für seine/ihre eigene Kandidatur zu werben. Diese Vorstellung bzw. Werbung soll in Schriftform, als auch in Videoform möglich sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>7. Kandidat*innen können ihre Bewerbung in Schrift- und/oder Videoform ab dem 15. April 2020 in der Landesgeschäftsstelle einreichen. Bewerbungen die nach dem 1. Mai 2020 eingereicht werden sind von der Landesgeschäftsstelle zeitnah auf der Wahlseite zu veröffentlichen. Bewerbungen die bis 7 Tage vor der Wahlversammlung nicht eingereicht werden, sind aus organisatorischen Gründen nicht mehr auf der Wahlseite zu veröffentlichen. Kandidaturen bleiben aber bis zur Eröffnung des entsprechenden Tagesordnungspunktes auf der Wahlversammlung möglich.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 21 Nov 2019 15:24:13 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>L3NEU: Demokratie braucht Erinnerung – Aufarbeitung von Stasi-Unrecht umfassend absichern</title>
                        <link>https://LDKMV19.antragsgruen.de/LDKMV19/Demokratie_braucht_Erinnerung__Aufarbeitung_von_Stasi-Unrecht_umfasse-37549</link>
                        <author>LDK (beschlossen am: 26.10.2019)</author>
                        <guid>https://LDKMV19.antragsgruen.de/LDKMV19/Demokratie_braucht_Erinnerung__Aufarbeitung_von_Stasi-Unrecht_umfasse-37549</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Deutsche Bundestag hat vor einem Monat, am 26. September 2019, mit den Stimmen der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, die Möglichkeit zur Überprüfung von bestimmten Personengruppen unter anderem des öffentlichen Dienstes und von Mandatsträgern auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst bis zum 31. Dezember 2030 zu verlängern. Diese wäre sonst nach der bisherigen gesetzlichen Regelung am 31. Dezember 2019 ausgelaufen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In einer Entschließung hat der Bundestag bei Enthaltung der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN außerdem das „Konzept des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen und des Bundesarchivs für die dauerhafte Sicherung der Stasi-Unterlagen durch Überführung des Stasi-Unterlagen-Archivs in das Bundesarchiv“ angenommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern stellt fest:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern werten die Stasi-Unterlagen in Form von Papier-, Ton-, Mikrofilm- oder Filmdokumenten sowie die Gedenkstätten des Stasi-Terrors und auch die private und öffentliche Auseinandersetzung damit als unverzichtbares Erbe unseres demokratischen Selbstverständnisses in ganz Deutschland.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern begrüßen die Verlängerung der Möglichkeit zur Überprüfung bestimmter Personengruppen, unter anderem des öffentlichen Dienstes und von Mandatsträgern auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst bis zum 31. Dezember 2030.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern beklagen, dass mit der Gesetzesnovelle erneut Möglichkeiten versäumt wurden, die notwendige Weiterentwicklung und Neustrukturierung der BStU-Behörde anzugehen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern befürworten eine Überführung des Stasi-Unterlagen-Archivs in das Bundesarchiv sowie die Bündelung der Archivstandorte in den neuen Bundesländern zur dauerhaften Sicherung und besseren Erschließung der Stasi-Unterlagen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern sehen jedoch im „Konzept des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen und des Bundesarchivs für die dauerhafte Sicherung der Stasi-Unterlagen durch Überführung des Stasi-Unterlagen-Archivs in das Bundesarchiv“ keine hinreichende Garantie
<ul><li>– für die notwendige Fortführung und Weiterentwicklung des Beratungs-, Recherche- und Forschungsangebots durch den Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen sowie</li><li>– für den Erhalt, Zugang und Auseinandersetzung über die Gedenkstätten oder</li><li>– für die Bildungs-, Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit der BStU.</li></ul></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Denn mit der Entschließung des Konzepts werden keine Aussagen über die Zukunft der Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen oder über künftige Zuständigkeiten für ihre über die Archivierung hinausgehenden Aufgaben getroffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern beschließt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern fordern, dass ein niederschwelliger Zugang zu den Stasi-Akten für Betroffene, Recherchierende und Forschende durch persönliche Beratung wie durch digitale Erschließung auch künftig ermöglicht und weiter verbessert werden muss.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern fordern von Bund und Land eine klare Standortfestlegung sowie eine zeitnahe Konzeption und Bauplanung für den Archivstandort in Mecklenburg-Vorpommern, der eine archivgerechte Lagerung der Stasi-Unterlagen aus den ehemaligen Bezirken Rostock, Schwerin und Neubrandenburg, regionale Präsenz und optimale Anbindung zu Forschungsinstitutionen garantiert.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern fordern, dass die Gedenkstätten und Erinnerungsorte erhalten werden, zugänglich bleiben und für aktive Auseinandersetzungen mit ihrer Geschichte an den authentischen Orten genutzt werden müssen.Dafür sehen wir zuvorderst Bund und Land und nachrangig die Kommunen in der Pflicht. Sich für diese Aufgabe konzeptionell auf rein ehrenamtliche Träger zu verlassen, wird der Größe der Aufgabe nicht gerecht und überfordert das Ehrenamt.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern fordern, dass die bisher von der BstU geleistete Bildungs-, Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit auch weiterhin in engem Kontakt mit den Archivstandorten und Gedenkstätten wahrgenommen wird.</li></ul></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 21 Nov 2019 14:54:58 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>L2NEU: Freiheit sichern, Grundrechte verteidigen  - Für ein rechtsstaatliches Polizeigesetz in Mecklenburg-Vorpommern</title>
                        <link>https://LDKMV19.antragsgruen.de/LDKMV19/Freiheit_sichern_Grundrechte_verteidigen__-_Fuer_ein_rechtsstaatliches-32804</link>
                        <author>LDK (beschlossen am: 26.10.2019)</author>
                        <guid>https://LDKMV19.antragsgruen.de/LDKMV19/Freiheit_sichern_Grundrechte_verteidigen__-_Fuer_ein_rechtsstaatliches-32804</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern plant mit dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) ein neues Polizeigesetz. Mit mehr Überwachung erwecken CDU und SPD den Eindruck von mehr Sicherheit. Einmal mehr schränkt die große Koalition die Bürgerrechte ein, während sie die Befugnisse der Sicherheitsbehörden ausweitet. Die Bürgerinnen und Bürger zahlen dafür einen hohen Preis: Das neue Polizeigesetz vergrößert die Wahrscheinlichkeit, dass auch Unbeteiligte in den Fokus polizeilicher Maßnahmen geraten. Dabei ist noch nicht einmal erwiesen, dass die geplanten Regelungen unser Bundesland auch tatsächlich sicherer machen werden. Im Gegenteil wird für viele Befugnisse kein konkreter Bedarf dargelegt; oft werden keine Beispiele für mögliche Einsatzfelder genannt und sind auch nicht ersichtlich. Statt die Wirksamkeit der bestehenden und geplanten Instrumente zu analysieren, wird der falsche Eindruck erweckt, dass die pauschale Erweiterung der Befugnisse Straftaten verhindern könnte. Die Innenpolitik der Landesregierung scheint lediglich auf eine gefühlte Sicherheit abzuzielen, statt sich um effektive und langfristige Lösungen zu bemühen. Einen Abbau von Bürgerrechten ohne Sinn und Verstand wird es mit uns BÜNDNISGRÜNEN aber nicht geben. Wir fordern eine sachliche und ehrliche Analyse der Sicherheitslage statt eine immer weitergehende, blinde Aufrüstung oder billige Placebos.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>I. Nein zum neuen Polizeigesetz</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nach dem Entwurf für ein neues Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (SOG-E) soll die Landespolizei eine Reihe neuer Befugnisse erhalten. Dabei geht es unter anderem um die Befugnis, Videoaufnahmen von öffentlichen Veranstaltungen anzufertigen, Computer online zu durchsuchen, über eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung Chats und E-Mails mitzulesen, im Rahmen einer Bestandsdatenauskunft Passwörter abzufragen und in einer Cloud gespeicherte Daten sicherzustellen. Viele dieser Befugnisse soll die Polizei bereits weit im Vorfeld einer Gefahr wahrnehmen können. Wir BÜNDNISGRÜNE lehnen das Konzept der &quot;drohenden Gefahr&quot; ab. Als &quot;Gefahr einer Gefahr&quot; stellt diese keine hinreichend klare Voraussetzung für polizeiliches Handeln dar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>1. </strong><strong>Lückenhafter</strong><strong> Kernbereichsschutz</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die neuen Befugnisse, die die Landespolizei erhalten soll, sind so weitreichend, dass selbst Eingriffe in die Intimsphäre nicht ausgeschlossen sind. Daher enthält § 26a SOG-E Maßnahmen zum Schutz des so genannten &quot;Kernbereichs privater Lebensgestaltung&quot;. So sind Datenerhebungen grundsätzlich abzubrechen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erfasst werden. Der Schutz, den § 26a SOG-E gewährleisten soll, weist jedoch Lücken auf. So ist nach § 26a Abs. 3 S. 1 2. Hs. SOG-E eine Datenerhebung ausnahmsweise dann nicht abzubrechen, wenn polizeiliche Ermittlungen nicht durch eine Enttarnung von eingesetzten Personen (Verdeckte Ermittler*innen und V-Leute) und damit deren weitere Verwendung zu Ermittlungszwecken gefährdet werden dürfen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die geplante Regelung gestattet explizit das bewusste Eindringen in die höchstpersönliche Intimsphäre. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehört der Kernbereich privater Lebensgestaltung direkt zur Menschenwürde - und muss damit unantastbar bleiben. Das gilt mutmaßliche Kriminelle genauso wie für alle anderen Menschen. Das bedeutet, dass ein Abbruch von Überwachungsmaßnahme für jeden Fall vorzusehen ist, in dem der Kernbereich privater Lebensgestaltung tangiert wird. Wir BÜNDNISGRÜNE fordern einen lückenlosen Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2. Unzureichender Schutz von Pressevertreter*innen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wenn die Polizei die Telekommunikation von Pressevertreter*innen überwachen oder technische Mittel zur Datenerhebung in Redaktionsräumen oder Wohnungen einsetzen darf, beeinträchtigt dies die Pressefreiheit. Pressevertreter*innen sind Berufsgeheimnisträger*innen und dürfen daher gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO gegenüber der Polizei die Aussage verweigern. Nach § 26b Abs. 1 SOG-E soll die Polizei aber Maßnahmen zu Datenerhebung gegen Presservertreter*innen, Ärzt*innen richten dürfen, wenn dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit erforderlich ist. Warum die Norm zwischen verschiedenen Berufsgeheimnisträger*innen unterscheidet und nur Geistlichen, Abgeordneten und Anwält*innen einen umfassenden Berufsgeheimnisschutz gewährt, bleibt unklar. Vor allem aber wird der Auftrag der Presse, Missstände an die Öffentlichkeit zu bringen, erheblich gefährdet, wenn Informanten befürchten müssen, dass ihre Informationen nicht anonym bleiben. Wir BÜNDNISGRÜNE fordern einen lückenlosen Schutz von Pressevertreter*innen als Berufsgeheimnisträger*innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>3. </strong><strong>Ausufernde Überwachung von Unbeteiligten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Maßnahmen der Polizei zur Gefahrenabwehr dürfen sich grundsätzlich nur gegen solche Personen richten, die für eine Gefahr verantwortlich sind. Gegen unbeteiligte Dritte dürfen sich diese Maßnahmen nur unter den strengen Voraussetzungen des polizeilichen Notstandes nach §§ 68 ff. SOG-E richten. Dieser Grundsatz wird durch viele der neuen Vorschriften ausgehöhlt, unter anderem durch die Befugnis zur Überwachung von Kontakt- und Begleitpersonen nach § 27 Abs. 3 Nr. 2 SOG-E. Auch werden Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung ausdrücklich auch dann für zulässig erklärt, wenn Dritte unvermeidbar betroffen sind (§§ 33c Abs. 2 S. 2, 33d Abs. 1 S. 3 SOG-E).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei diesen Überwachungsmaßnahmen ist die Streubreite nachweislich sehr groß. Sie treffen zahlreiche Personen, die durch ihr Verhalten keinerlei Anlass für eine Überwachung geboten haben. Solche Maßnahmen sind daher besonders eingriffsintensiv und können leicht dazu benutzt werden, um ganze Milieus auszuforschen, die suspekt erscheinen. Um bei der Überwachung von Unbeteiligten die Verhältnismäßigkeit zu wahren, sind polizeiliche Datenerhebungen nach Auffassung von uns BÜNDNISGRÜNEN auf solche Kommunikationsvorgänge zu beschränken, die sich auf den Anlass für die Überwachung beziehen und die einen Bezug zur Zielperson haben. Daten, die keinen Bezug zum Anlass der Maßnahme haben, sind unverzüglich zu löschen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>4. Anlasslose Videoüberwachung öffentlicher Veranstaltungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 32 Abs. 1-3 SOG-E regelt die Videoüberwachung von öffentlichen Veranstaltungen oder Ansammlungen sowie im übrigen öffentlichen Raum. Problematisch sind hier insbesondere die niedrigen Eingriffsschwellen. So sollen Übersichtsaufnahmen schon dann zulässig sein, wenn dies zur Lenkung und Leitung des Einsatzes erforderlich ist. Dieses weiche Krititerium ist gerichtlich kaum überprüfbar und hat zu Folge, dass die Polizei jede nicht ganz kleine Veranstaltung filmen darf, ohne dass irgendeine gefährliche Situation bestehen muss. Wir BÜNDNISGRÜNE wollen überhaupt keine anlasslose Videoüberwachung. In jedem Fall sollte aber eine Regelung, die eine anlasslose Videoüberwachung zulässt, verfassungsgemäß sein. Für Informationserhebungen bei einer Vielzahl von Personen, die hierfür keinerlei Anlass gegeben haben, verlangt das Bundesverfassungsgericht, dass diese dem Schutz eines Rechtsguts von erheblichem Gewicht dienen muss. Hier muss der SOG-E unbedingt nachgebessert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>5. Kein Einsatz von Bodycams in Wohnungen ohne richterliche Anordnung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein typisches Beispiel für irrationale Sicherheitspolitik ist die Verwendung von körpernah getragener Aufnahmegeräte, kurz Bodycams, die 2018 testweise ins SOG eingeführt wurde. Noch bevor die Ergebnisse des Modellversuchs vorlagen, wurde im SOG-Entwurf eine Verstetigung des Einsatzes dieser Geräte vorgesehen. Dabei ist schon die Eignung des Einsatzes polizeilicher Bodycams für den Schutz von Polizeibeamten oder Dritten umstritten. Vor allem aber stellt der Einsatz von Bodycams im öffentlichen Raum und im privaten Bereich einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie die Unverletzlichkeit der Wohnung dar. Technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen dürfen nach Artikel 13 Absatz 4 Grundgesetz nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Einen solchen Richtervorbehalt sucht man in § 33 Abs. 7 SOG-E jedoch vergeblich. Die Norm wird von uns BÜNDNISGRÜNEN daher als verfassungswidrig abgelehnt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>6. Online-Durchsuchungen streichen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 33c SOG-E erlaubt den Einsatz technischer Mittel für den Eingriff in vom Betroffenen genutzte IT-Systeme. Die so genannte Online-Durchsuchung ist eine Überwachungsmaßnahme von bisher nicht gekannter Intensität. Anders als bei der Wohnungsdurchsuchung, bei der die Polizei eine Wohnung betritt und mit der Kenntnis der Betroffenen sowie in Gegenwart von Zeug*innen durchsucht, werden mit der Online-Durchsuchung verdeckt über einen längeren Zeitraum Daten der Betroffenen gesammelt. Die Maßnahme darf ausdrücklich auch dann durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar betroffen sind. Zur Durchführung von Online-Durchsuchungen soll auch das verdeckte Betreten und Durchsuchen der Wohnung der betroffenen Personen zulässig sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Soweit die Online-Durchsuchung für eine effektive Gefahrenabwehr insbesondere im Bereich des Terrorismus für erforderlich erklärt wird, ist demgegenüber einzuwenden, dass das Bundeskriminalamt für die Abwehr terroristischer Gefahren zuständig ist. Eine Regelung der Online-Durchsuchung im SOG ist daher nicht erforderlich. Und schließlich werden dabei sog. Trojaner eingesetzt, die Schwachstellen in IT-Systemen fördern. Dadurch fördern die Sicherheitsbehörden Risiken für Privatpersonen oder gar kritische Infrastrukturen. Wir BÜNDNISGRÜNE fordern die Streichung der Befugnis zur Durchführung von Online-Durchsuchungen aus dem SOG-E.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>7. Quellen-Telekommunikationsüberwachung streichen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 33d Abs. 3 S. 1 SOG-E schafft eine Befugnis zur Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation der Gestalt, dass verdeckt mit technischen Mitteln in von der betroffenen Person genutzte informationstechnische Systeme eingegriffen wird. Nach § 33d Abs. 3 S. 2 SOG-E dürfen auch auf dem informationstechnischen System der betroffenen Person gespeicherte Inhalte und Umstände der Kommunikationen überwacht und aufgezeichnet werden, wenn diese auch während des laufenden Übertragungsvorgangs hätten überwacht und aufgezeichnet werden können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wenn auf ruhende Kommunikationsdaten zugegriffen werden darf, findet aber gerade keine Beschränkung der Datenerhebungen auf laufende Telekommunikationen statt, sondern eine Durchsuchung des informationstechnischen Systems nach einer bestimmten Kategorie von Daten. Deshalb wird in diesem Zusammenhang verbreitet von einer &quot;kleinen Online-Durchsuchung&quot; gesprochen. Gegen die &quot;kleine&quot; Online Durchsuchung bestehen dieselben Bedenken wie gegen die &quot;große&quot; Online-Durchsuchung. Wir BÜNDNISGRÜNE fordern die Streichung der Befugnis zur Durchführung von Quellen-Telekommunikationsüberwachungen aus dem SOG-E.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>8. Anfrage von Passwörtern nur unter Richtervorbehalt</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Neben Telekommunikationsbestandsdaten sollen nach § 33h SOG-E zukünftig auch Telemedienbestandsdaten erhoben werden. Schon gegen die bisherige Regelung haben wir BÜNDNISGRÜNE vor dem Landesverfassungsgericht geklagt. Mittlerweile hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg entschieden, dass die Abfrage von Passwörtern wie auch die Abfrage dynamischer IP-Adressen unter Richtervorbehalt gestellt werden muss. Dem muss der Landesgesetzgeber nach Meinung von uns BÜNDNISGRÜNEN Rechnung tragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>9. Keine automatisierte Kennzeichenerfassung ohne Grenzbezug</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In den letzten Jahrzehnten wurden bereits verschiedener Instrumente zur ausufernden Überwachung eingeführt: Per automatisierter Kennzeichenerfassung werden massenhaft Personen erfasst, ohne dass diese einen Anlass dazu gegeben haben oder davon auch nur erfahren. Mit der Schleierfahndung werden gefahrenunabhängige Kontrollen ermöglicht, die als Ersatz für Grenzkontrollen im Schengen-Raum dienen sollen. Beide Instrumente sind an sich schon problematisch. Besonders exzessive Datenerhebungen werden in Mecklenburg-Vorpommern aber durch eine Kombination aus ihnen möglich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nach § 43a Abs. 1 Nr. 6 SOG-E kann die Polizei im öffentlichen Verkehrsraum technische Mittel zur Erkennung von Kraftfahrzeugkennzeichen unter anderem in dem Gebiet von der Bundesgrenze bis einschließlich der Bundesautobahn A 20 einsetzen. Als Mittel der Schleierfahndung zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität muss die Kennzeichenerfassung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einen klaren örtlichen und sachlichen Grenzbezug haben. Nach Nr. 6 sollen die Kontrollen aber von der Bundesgrenze bis einschließlich der Bundesautobahn A 20 möglich sein. Das ist schon deshalb völlig unverhältnismäßig, weil damit fünf der sieben größten Städte des Landes betroffen sein können. Wir BÜNDNISGRÜNE fordern daher die Streichung der Befugnis zur automatisierten Kennzeichenerfassung nach § 43a Abs. 1 Nr. 6 SOG-E.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>10. Rasterfahndungen nur bei konkreter Gefahr für hochrangige Rechtsgüter</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 44 SOG-E erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen Rasterfahndungen zur Gefahrenabwehr. Allerdings ist eine präventive polizeiliche Rasterfahndung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nur dann vereinbar, wenn eine konkrete Gefahr für hochrangige Rechtsgüter wie den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person gegeben ist. Im Vorfeld der Gefahrenabwehr scheidet eine Gefahrenabwehr aus. Darum ist § 44 Abs. 1 Nr. 1 SOG-E eindeutig verfassungswidrig. Wir BÜNDNISGRÜNE fordern daher die Streichung des 44 Abs. 1 Nr. 1 SOG-E.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>11. Durchsuchung von Cloud-Daten nur unter Richtervorbehalt</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 57 Abs. 2 SOG-E erlaubt die Durchsuchung von elektronischen Speichermedien und vom Durchsuchungsobjekt räumlich getrennten Speichermedien, soweit von diesen auf sie zugegriffen werden kann. Damit gelten für sie die gleichen Voraussetzungen wie für die Durchsuchung eines Rucksacks, obwohl sich auf Speichermedien regelmäßig viel mehr und viel sensiblere Daten befinden. Zum Schutz der Grundrechte der Betroffenen sind solche Durchsuchungen nur unter strengen Voraussetzungen, insbesondere nur zur „Abwehr einer Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut“ zuzulassen. Zudem darf auf vom Durchsuchungsobjekt räumlich getrennte Speichermedien nur zugegriffen werden, wenn andernfalls der Verlust der gesuchten Daten zu besorgen ist. Denn nur wenn ein Daten-und Beweismittelverlust zu befürchten ist, also das externe Speichermedium (z.B. Daten in der Cloud) nicht rechtzeitig gesichert werden kann, ist ein derart weitgehender Eingriff vertretbar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Darüber hinaus ist die Befugnis zur Durchsuchung elektronischer Speichermedien und Clouds nach Auffassung von uns BÜNDNISGRÜNEN unter einen Richtervorbehalt zu stellen. Zwar handelt es sich bei der Durchsuchung um eine offene Maßnahme. Insbesondere die systematische Durchsuchung und Auswertung von Festplatten und Clouds mit Analysetools stellt einen erheblichen Grundrechtseingriff dar, der einem Eingriff in das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme nahekommt. Über die Anordnung einer solchen Maßnahme hat daher grundsätzlich ein Richter zu entscheiden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>12. Meldeauflagen nur zur Verhügung von Straftaten von erheblicher Bedeutung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nach § 52b Abs. 1 S. 1 SOG-E kann eine Meldeauflage auferlegt werden, um &quot;eine Straftat zu verhüten&quot;. Eine nähere Bestimmung dieser Straftat erfolgt nicht, so dass diese Straftat auch bagatellhafter Natur sein kann. Folge ist, dass die Betroffenen zu bestimmten Terminen festgelegte Polizeidienststellen aufsuchen müssen. Eine Meldeauflage kann dadurch die persönliche Lebensgestaltung erheblich beeinträchtigen, und das mitunter weit im Vorfeld einer konkreten Gefahr. Um dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu genügen, muss der Landtag nach Meinung von uns BÜNDNISGRÜNEN zumindest abstrakt eine Beschränkung auf Straftaten von erheblicher Bedeutung vornehmen und die Maßnahme von Anfang an unter Richtervorbehalt stellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>13. Kein Schusswaffeneinsatz gegen Personen allein zur Durchsetzung des Strafanspruchs</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Gesetzgeber darf nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Eingriffe vorsehen, die den Maßnahmezwecken eindeutig zuwider laufen. Gegen einen toten Beschuldigten kann der Staat seinen Strafanspruch nicht mehr durchsetzen. In einem solchen Eingriff fallen die mögliche Zweckförderung und die keineswegs hinreichend verlässlich auszuschließende Zweckförderung zusammen. Aus Sicht von uns BÜNDNISGRÜNEN ist der zu rein strafverfolgenden Zwecken abgegebene Schusswaffeneinsatz ungeeignet und daher verfassungswidrig.§ 109 Abs. 2 Nr. 3a und 4a SOG-E sind daher zu streichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>II. </strong><strong>Wirksame Kontrolle </strong><strong>für die Polizei</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landespolizei war in den vergangenen Monaten mehrfach in den Schlagzeilen. Zwei Polizeibeamte haben ihre Dienststellung ausgenutzt, um sich die Kontaktdaten minderjähriger Mädchen zu verschaffen. Zwei ehemalige Mitglieder und ein aktives Mitglied des Sondereinsatzkommandos stehen im Verdacht, mehr als 10.000 Schuss Munition für die rechtsextremistische &quot;Prepper&quot;-Szene beiseite geschafft zu haben. Eine Polizist nutzte mutmaßlich seinen dienstlichen Zugang zu Datenbanken, um von vermeintlichen politischen Gegner*innen private Daten bis hin zu Wohnungsgrundrissen zu erlangen. Drei leitende Polizist*innen sollen zudem daran beteiligt gewesen sein, die Ermittlungen gegen einen Kollegen in einem Fall häuslicher Gewalt zu vereiteln. Nach Ansicht der Landesregierung handelt es sich dabei um Einzelfälle. Doch ist es genau diesen Herunterspielen von Missständen, die eine Aufklärung behindern und eine Kultur des Wegsehens begünstigen. Stattdessen braucht die Polizei eine offene und ehrliche Fehlerkultur. Das ist Ausdruck einer bürgernahen Polizei, die sich nicht gegen Einflüsse von außen abschottet. Dies zeigt sich einerseits durch allgemeine Offenheit und Transparenz, die auf eine Rhetorik der Ausreden verzichtet. Aus Sicht von uns BÜNDNISGRÜNEN brauchtdie Polizei andererseits ganz konkret mehr Kontrolle von außen, zum einen durch eine Erweiterung der Befugnisse des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, zum anderen durch die Schaffung einer unabhängigen polizeilichen Beschwerdestelle.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>1. Aufsicht durch den Landesbeauftragten für Datenschutz</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In § 48b SOG-E ist die Aufsicht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern über von der Polizei vorgenommene Datenverarbeitungen geregelt. Dabei fällt auf, dass der Landesbeauftragte nur die Befugnisse entsprechend Art. 58 Abs. 1 und Art. 58 Abs. 2 lit. a und b DS-GVO ausüben können soll. Danach kann der Landespolizei bei Verstößen lediglich warnen und verwarnen. Eine effektive Aufsicht ist unter diesen Umständen nicht möglich. Wir BÜNDNISGRÜNE fordern, dass der Landesbeauftragte auch im Bereich der Datenverarbeitung zum Zweck der Verhütung und Verfolgung von Straftaten von der gesamten Palette seiner Abhilfebefugnisse nach Art. 58 Abs. 2 DS-GVO Gebrauch machen, also beispielsweise Verbote verhängen und Löschungen anordnen kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2</strong><strong>. Umwandlung des Bürgerbeauftragten in einen Bürger- und Polizeibeauftragten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Land Rheinland-Pfalz hat seinen Bürgerbeauftragten schon vor Jahren in einen Bürger- und Polizeibeauftragten umgewandelt und hierzu lediglich das Gesetz über den Bürgerbeauftragten ergänzt. Bürgerinnen und Bürger, aber auch Polizistinnen und Polizisten haben seither eine Stelle, bei der sie sich notfalls auch anonym und ohne Einhaltung des Dienstweges über Fehler, Missstände und grenzwertige Vorgänge bei der Landespolizei beschweren können. Die Erfahrungen in Rheinland-Pfalz sind durchweg positiv. Wir BÜNDNISGRÜNE wollen, dass auch in Mecklenburg-Vorpommern eine unabhängige Beschwerdestelle für die Polizei geschaffen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>III. Reform der Polizistenausbildung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Polizei hat ein massives Nachwuchsproblem. In vielen Dienststellen nicht nur der Kriminalpolizei sind die jüngsten Beamtinnen und Beamten über 50 Jahre alt. Vor kurzem hat die Landesregierung beschlossen, mehr junge Beamtinnen und Beamte einzustellen. Doch die müssen zunächst einmal ausgebildet werden. Das Problem ist nur: Die Polizeiausbildung hat sich in den vergangenen Jahrzehnten kaum verändert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>1. Schaffung von Spezialisierungsmöglichkeiten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Anwärterinnen und Anwärter erhalten alle die gleiche polizeiliche Grundausbildung. Es besteht keine Möglichkeit, sich auf eine bestimmte Fachrichtung zu spezialisieren. Dabei stellt der Beruf der Polizistin oder des Polizisten, je nach Einsatzgebiet, ob im Streifendienst, bei der Bereitschaftspolizei oder als Mitglied einer Mordkommission, sehr unterschiedliche Anforderungen. Wir BÜNDNISGRÜNE fordern eine Reform der Polizistenausbildung, die diesen unterschiedlichen Anforderungen durch frühe Spezialisierungsmöglichkeiten Rechnung trägt, z.B. durch eine zweijährige gemeinsame Ausbildung aller Polizist*innen und der Spezialisierung ab dem dritten Ausbildungsjahr.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2. Politische Bildung als Aus- und Fortbildungsbestandteil</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als Beamtinnen und Beamte haben die Polizistinnen und Polizisten aktiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Doch was macht die genau aus? Was für Erwartungen stellt ein Staat an seine Beamtinnen und Beamten, wenn er die Menschenwürde als obersten Wert ganz an den Anfang seines Grundgesetzes stellt? Wir BÜNDNISGRÜNE wollen eine Polizei, die sich aktiv für unsere demokratische Staatsform, das damit verbundene Rechtsstaatsprinzip und die Menschen- und Bürgerrechte als Grundwerte einsetzt. Dafür muss sie diese jedoch Tag für Tag mit Leben füllen können. Die politischen Grundentscheidungen unserer Verfassung müssen daher Eingang in die Aus- und Fortbildung unserer Polizeibeamtinnen und -beamten finden!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>3</strong><strong>. Keine verurteilten Straftäter als Ausbilder</strong><strong>*innen</strong><strong> der Landespolizei</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Ausbilderinnen und Ausbilder der Landespolizei haben Vorbildfunktion. Dennoch wird an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Güstrow zumindest ein verurteilter Straftäter eingesetzt. Medienberichten zufolge soll auch einer der Polizisten, denen jüngst Strafvereitelung im Amt vorgeworfen wurde, an der FH Güstrow eingesetzt werden. Wir BÜNDNISGRÜNE sagen: Diese Art von Personalpolitik muss ein Ende haben. Die zukünftigen Polizistinnen und Polizisten unseres Landes haben ein Recht darauf, nicht nur von fachlich versierten, sondern auch von persönlich integren Fachkräften ausgebildet zu werden!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir BÜNDNISGRÜNE stehen für einen liberalen Rechtsstaat, der die Sicherheit des Gemeinwesens ebenso schützt wie die Bürgerrechte einer jeder Einzelnen und eines jeden Einzelnen. Die historische Erfahrung lehrt, dass Freiheit in kleinen Schritten stirbt. Viele der von der SPD/CDU-Landesregierung geplanten Ausweitungen der polizeilichen Befugnisse gehen zu weit, sind mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar, setzen die Grundrechte aufs Spiel und sind verfassungsmäßig bedenklich. Sie zählen zu diesen kleinen Schritten, mit denen wieder einmal der Versuch gemacht wird, die Bürgerrechte weiter auszuhöhlen. Wir werden daher gemeinsam mit Bürgerinitiativen und anderen Akteuren alle Möglichkeiten nutzen, um die Verfassungskonformität des SOG überprüfen zu lassen. Bürgerrechte sind ein viel zu hohes Gut, um sie einer oft populistisch motivierten Eingrenzung der Freiheit zu opfern.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 21 Nov 2019 14:06:54 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>D1: Gemeinsam gegen den Hass (Dringlichkeitsantrag)</title>
                        <link>https://LDKMV19.antragsgruen.de/LDKMV19/motion/14681</link>
                        <author>Andreas Katz (KV Ludwigslust-Parchim)</author>
                        <guid>https://LDKMV19.antragsgruen.de/LDKMV19/motion/14681</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Zu den Morden und dem Attentat auf die Synagoge in Halle</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern sind zutiefst erschüttert über den Mord an zwei Menschen und den versuchten Anschlag, der sich gegen die Angehörigen der jüdischen Gemeinde in Halle richtete. Nur eine stabile Tür und die Unfähigkeit des Attentäters haben ein Massaker unter den zahlreichen Menschen verhindert, die zusammengekommen waren, um den höchsten jüdischen Feiertag, Jom Kippur, das Versöhnungsfest, zu begehen. Das ist ungeheuerlich. Wir stehen in gemeinsamer Trauer und Solidarität mit den Angehörigen der Mordopfer und mit der angegriffenen Gemeinde, und wir teilen die Erschütterung und Wut aller gerechten Menschen, dass dies in Deutschland möglich war und geschehen ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Tat muss Folgen haben, auch in Mecklenburg-Vorpommern. Wir begrüßen, dass nun endlich Bewegung in die lange beschlossene Bestellung eines oder einer Antisemitismus-Beauftragten kommt und dass auch der Innenminister auf die Tat mit einer besseren Sicherung jüdischer Einrichtungen und anderen Maßnahmen reagiert. Dass jüdisches Leben in Deutschland noch immer nicht frei von Bedrohungen möglich ist und antisemitische Straftaten sogar zunehmen, darf niemals hingenommen werden, so wenig wie die Bedrohung irgendeines Menschen aufgrund von Religion, Herkunft, Hautfarbe, sexueller Orientierung oder anderer Gruppenmerkmale, die den Rechtsextremisten verhasst sind. Auch wer sich für Flüchtlinge und gegen rassistische Ausgrenzung einsetzt oder die rechtsextreme Bedrohung beim Namen nennt, muss mit Beschimpfungen und Bedrohungen bis hin zu Morddrohungen rechnen. Gewalt und Hass in der virtuellen Welt sind auch real, virtuelle und reale Welt verschränken und bestärken sich gegenseitig auch in Hass und Zerstörung. Worte und Bilder des Hasses werden früher oder später zu Taten. Wer Hass sät, wo auch immer, wird zum Mittäter.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aus unserer Sicht haben die Sicherheitsbehörden in Land und Bund den Gefahren des gewaltbereiten Rechtsextremismus lange zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Dass der ungeheuren Verrohung der Sprache in rechtsextremen Zusammenhängen auch Taten folgen und Neonazis, Reichsbürger und andere gewaltbereite Organisationen zunehmend das Internet nutzen, um sich zu vernetzen und Menschen aufzuhetzen, wurde lange Zeit unterschätzt und verharmlost. Volksverhetzung und Gewaltaufrufe im Netz und in der realen Öffentlichkeit müssen konsequent verfolgt und zur Anzeige gebracht werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist aus unserer Sicht leicht zu erkennen, dass die Verrohung des gesellschaftlichen Klimas mit dem Aufstieg der AfD Hand in Hand geht. Die AfD wird zunehmend zum Sammelbecken aller möglichen rechtspopulistischen und rechtsextremen Strömungen. Hass und Hetze im Netz werden auf ihren Seiten nicht nur hingenommen, sondern aktiv verbreitet. Die AfD duldet immer wieder Rechtsextremisten in ihren Reihen und in Spitzenpositionen. Parteiausschlüsse werden pro forma ausgesprochen, aber real ignoriert. So ist der ausgeschlossene frühere Landesvorsitzende Dennis Augustin dennoch AfD-Fraktionsvorsitzender im Kreistag Ludwigslust-Parchim. Landtagsabgeordnete wie Enrico Komning oder Ralph Weber propagieren offen die Zusammenarbeit mit der Identitären Bewegung und treten unbefangen mit PEGIDA-Vertretern als Verbündeten auf. Ihre Sprache ist ausgrenzend, oft hasserfüllt und menschenverachtend. Sie schüren aus politischem Kalkül Angst und Verachtung. Sie propagieren „Mut zur Wahrheit“ und doch ist ihnen keine Lüge zu schade, um Menschen gegen Menschen aufzuwiegeln. Sie wiederbeleben die Sprache des dritten Reiches und die faschistische Ideologie der Ungleichheit. Sie schaffen damit eine Atmosphäre, in der sich Menschen zu Hassposts und Morddrohungen und am Ende zur Tat ermutigt fühlen. Eine Zusammenarbeit von Demokraten mit dieser Partei darf es auf keiner politischen Ebene geben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mehrheit der Anständigen muss sich der Gefahr des zunehmenden Antisemitismus und anderer Formen von Hass und Menschenfeindlichkeit für den Zusammenhalt der Gesellschaft bewusst werden und sich wirksam zur Wehr setzen. Wir stehen umso entschiedener ein für eine Stadt, ein Land, eine Welt, in der Verschiedenheit des Glaubens, der Kultur, der Sprache, der Sexualität, der Hautfarbe nicht Hass, sondern Respekt und Neugier bewirken, in der Zusammenhalt durch Zusammensein und Aufnehmen entsteht und nicht durch Abgrenzung und Fernhalten, und in der niemand Andere aufgrund ihrer Verschiedenheit zu Schuldigen seines Unfriedens machen kann. Dass wir in unserem Umfeld, in der Familie, in Schule und Ausbildung, im Job, in Medien und sozialen Netzen und nicht zuletzt in politischen Statements und Entscheidungen daran mitwirken, ist eine ständige Aufgabe aller Demokraten.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 24 Oct 2019 10:34:09 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>T1: Tagesordnung</title>
                        <link>https://LDKMV19.antragsgruen.de/LDKMV19/Tagesordnung-27435</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 20.09.2019)</author>
                        <guid>https://LDKMV19.antragsgruen.de/LDKMV19/Tagesordnung-27435</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>1. Formalia</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>1.1 Wahl d. Präsidiums</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>1.2 Feststellung d. ordnungsgemäßen Einladung</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>1.3 Wahl d. Mandatsprüfungskommission</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>1.4 Feststellung d. Beschlussfähigkeit</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>1.5 Wahl d. Wahlkommission</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>1.6 Wahl d. Protokollanten</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>1.7 Bestätigung d. LDK-Protokolls 23.03.19</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>1.8 Dringlichkeitsanträge</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>1.9 Bestätigung d. Tagesordnung
<ul><li>T1 Tagesordnung</li></ul></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>1.10 Festlegung Redezeiten</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>1.11 V-Anträge-Ranking (V1-V9)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2. Grußwort des gastgebenden Kreisverbands</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>2.1 René Fuhrwerk (KV NWM)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>3. Politische Reden</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>3.1 Dr. Harald Terpe &quot;30 Jahre friedliche Revolution&quot;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>4 Leitthema &quot;Freiheit! Aber Sicher.&quot;</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4.1 Leitantrag d. Landesvorstandes</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>L1 Sicherheit nicht ohne Freiheit</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>L2 Freiheit sichern, Grundrechte verteidigen – Polizeigesetz</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4.2 Podiumsdiskussion</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Eike Bone-Winkel (Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter Mecklenburg-Vorpommern)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Heinz Müller (Landesdatenschutzbeauftragter)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Peter Madjarov (Bündnis &quot;SOGenannte Sicherheit&quot;)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Ulrike Berger (Moderation)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4.3 Generaldebatte</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>L3 Demokratie braucht Erinnerung</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>5. Verabschiedung Landesgeschäftsführer</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>6. Europa</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>6.1 Dr. Hannah Neumann (MdEP) - Videobotschaft</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>6.2 Niklas Nienaß (MdEP) &quot;Bericht aus der Europafraktion&quot;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>7. Nachwahl Fraktionsmitglied Landesdelegiertenrat</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>8. &quot;Fahrplan&quot; zur Landtagswahl</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>LTW1 Programmprozess LTW 2021</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>LTW2 Aufstellung zur Landesliste 2021
<ul><li>LTW2-Ä1</li></ul></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>9. Bundestag</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>9.1 Claudia Müller (MdB) &quot;Bericht aus der Bundestagsfraktion&quot;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>10. Satzungsänderung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>S1 Änderung der Landesfinanzordnung
<ul><li>S1-Ä1</li><li><p>S1-Ä2</p></li></ul></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>S2 Delegiertenschlüssel 1:10</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>S3 Feste Delegiertenanzahl</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>S4 Anpassung Amtszeit an Legislatur
<ul><li>S4-Ä1</li></ul></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>11. Finanzen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>H1 Haushalt 2020</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>12. Anerkennung LAGen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>LAG1 Anerkennung LAG Planen, leben, Baukultur</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>13. Verschiedene Anträge</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>V1 LDK ressourcenschonend
<ul><li>V1-Ä1</li><li>V1-Ä2</li><li>V1-Ä3</li></ul></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>V2 MV braucht Nachhaltigkeitsstrategie</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>V3 Demokratie stärken</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>V4 Kultur als Grundsatz</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>V5 Klimaschutz braucht Mobilitätswende</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>V6 Klimaschutz in Kommunalen Finanzausgleich</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>V7 Länder und Kommunen bei Klimaschutz nicht behindern</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>V8 Soziale und ökologische Wohnraumpolitik</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>V9 Landwirtschaft und Klimaschutz</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>14. Termine/Sonstiges</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>18.00 Uhr Verabschiedung</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 04 Oct 2019 01:59:54 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>LTW2: Aufstellung zur Landesliste 2021 </title>
                        <link>https://LDKMV19.antragsgruen.de/LDKMV19/motion/13981</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 20.09.2019)</author>
                        <guid>https://LDKMV19.antragsgruen.de/LDKMV19/motion/13981</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Aufstellung zur Landesliste 2021 - Allen Mitgliedern einen gerechten Zugang ermöglichen, eine breite Parteidebatte führen und Demokratie leben.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen für einen transparenten und fairen Umgang mit den politischen Mitbewerbern. Wir sind hart in der Sache, aber fair im Ton. Nach dem selben Prinzip gehen wir miteinander um und werden wir unsere Landesliste zur Landtagswahl 2021 aufstellen. Der Landesvorstand und die Kreisvorstände werden damit beauftragt den Kandidat*innen-Prozess gemäß folgender Beschlusspunkte zu organisieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Die Landesliste zur Landtagswahl 2021 soll im Herbst 2020 auf einer Landeswahlversammlung aufgestellt werden. Wir nutzen dafür ein elektronisches Abstimmverfahren damit die Kandidat*innenvorstellungen in der gebotenen Ruhe durchgeführt werden können. Die Liste wird gemäß Bundesfrauenstatut quotiert aufgestellt. Kandidieren darf jedes Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und GRÜNE Jugend, dass die Wählbarkeit gemäß dem aktuellen Landeswahlgesetz besitzt (deutsche Staatsbürgerschaft, Volljährigkeit, Wohnsitz MV).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Eine Woche vor der Wahlversammlung organisiert der Landesverband eine Pressekonferenz auf der sich alle Kandidat*innen für die Listenplätze 1 und 2 der Presse vorstellen können. Der Termin und der Ort der Pressekonferenz wird allen betreffenden Kandidat*innen rechtzeitig mitgeteilt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Alle 8 Kreisverbände organisieren nach den Sommerferien und vor der Wahlversammlung im Herbst mindestens ein öffentliches Wahlforum, auf dem alle Kandidat*innen des Landesverbands die ausreichende Möglichkeit haben sich den Mitgliedern des Kreisverbandes vorzustellen. Die Termine (Ort und Zeit) für die Wahlforen sind bis spätestens Ende Mai der Landesgeschäftsstelle mitzuteilen. Alle Mitglieder des betreffenden Kreisverbandes sind schriftlich per Briefpost oder E-Mail zu den Wahlforen einzuladen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. Alle Kreisverbände organisieren vor den Sommerferien 2020 eine parteiinterne Informationsveranstaltung, etwa im Rahmen einer KMV, auf der alle KV-Mitglieder, die sich für eine Kandidatur auf der Landesliste interessieren, über das Wahlverfahren, die Aufgaben einer/eines Kandidaten/Kandidatin und die Rechte und Pflichten von Landtagsmitgliedern informiert werden. KVs können gemeinsam eine solche Veranstaltung organisieren.Der Landesvorstand benennt eine Person, die an diesen Informationsveranstaltungen teilnimmt und dafür Sorge trägt, dass nicht widersprüchliche Informationen in den verschiedenen Kreisverbänden kommuniziert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. Nach den Wahlforen der KVs und vor ca. ein Monat vor der Wahlversammlung wird ein zentrales Wahlforum stattfinden, welches vom Landesverband organisiert wird. Darin wird alle Kandidierenden die Möglichkeit der Vorstellung eingeräumt. Die Länge der Vorstellung kann jedoch nach dem erklärten Listenplatz variieren. Das konkrete Konzept entwickelt die LGSt in Absprache mit dem LaVo. Dieses wird allen Kandidierenden frühzeitig, also noch vor den Sommerferien 2020 vorgestellt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. Der Landesverband wird ab dem 1. Mai 2020 im Internet eine öffentlich Wahlseite erstellen, auf der alle Mitglieder über die parteiinternen Informationstreffen, die Wahlforen und die aktuelle Bewerbungslage für die Landesliste informiert werden. Jede*r Kandidat*in erhält auf dieser Seite die Möglichkeit sich vorzustellen und für seine/ihre eigene Kandidatur zu werben. Diese Vorstellung bzw. Werbung soll in Schriftform, als auch in Videoform möglich sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>7. Kandidat*innen können ihre Bewerbung in Schrift- und/oder Videoform ab dem 15. April 2020 in der Landesgeschäftsstelle einreichen. Bewerbungen die nach dem 1. Mai 2020 eingereicht werden sind von der Landesgeschäftsstelle zeitnah auf der Wahlseite zu veröffentlichen. Bewerbungen die bis 7 Tage vor der Wahlversammlung nicht eingereicht werden, sind aus organisatorischen Gründen nicht mehr auf der Wahlseite zu veröffentlichen. Kandidaturen bleiben aber bis zur Eröffnung des entsprechenden Tagesordnungspunktes auf der Wahlversammlung möglich.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 02 Oct 2019 14:06:28 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>