Antrag: | Klimaschutz braucht Mobilitätswende! |
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Antragsteller*in: | Henning Wüstemann (KV Rostock) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 24.10.2019, 19:06 |
V5-Ä2: Klimaschutz braucht Mobilitätswende!
Antragstext
Nach Zeile 124 einfügen:
- einen Ausbaustopp für die Kreuzfahrtinfrastruktur in MV. Sämtliche Kreuzfahrtterminals sind hoch defizitär und entziehen Mittel für eine umweltfreundliche Mobilität und einen nachhaltigen Tourismus
Spätestens mit der „Fridays for Future“ Bewegung hat Klimaschutz in der
öffentlichen Debatte den Stellenwert eingenommen, der aufgrund der
Ernsthaftigkeit und Dringlichkeit der Lage angemessen ist. Bereits Jahrzehnte
früher haben Wissenschaftler*innen weltweit vor den potentiellen Folgen
ausbleibender Klimaschutzmaßnahmen gewarnt. Die Regierungen dieser Welt haben
seither immer neue Pläne, Ziele und Versprechungen gemacht. Zu wenige
Versprechungen sind gehalten, zu viele Ziele gerissen und Pläne verworfen
worden.
Die Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern
stellt fest:
Durch die bisherige weitestgehende Handlungsunwilligkeit und -unfähigkeit
lässt sich die Klimakrise nicht mehr abwenden, sie ist bereits
eingetreten.
Weltweit ist die Durchschnittstemperatur schon heute um 1°C angestiegen
(relativ zu 1850-1900). Rund die Hälfte des Anstiegs erfolgte in den
letzten 30 Jahren.
Im aktuellen Handlungskorridor werden alle gesteckten Ziele bei weitem
verfehlt, die prognostizierte Erwärmung zum Ende des Jahrhunderts wird
über 3°C liegen, sollten keine sofortigen und weitreichenden Maßnahmen
ergriffen werden.
Machen wir „weiter wie bisher“ reicht das verbleibende Emissionsbudget für
den 1,5°C Pfad noch für ca. 10 Jahre. Selbst das 2°C Budget wäre
spätestens in 30 Jahren überschritten.
Das Zeitfenster, in dem wir noch Kontrolle über die Entwicklung des Klimas
haben, ist schon fast geschlossen.
Um das Ausmaß der Krise uns ihre Auswirkungen so gering wie möglich zu
halten, ist umgehendes, beherztes Handeln erforderlich.
Das Leben auf Kosten unserer Kinder und Enkel muss aufhören.
Die wesentlichen notwendigen Maßnahmen sind lange bekannt. Sie sind
umfangreich und vielfältig, jedoch in gemeinsam in ihrer Wirkung
verlässlich, würde mit ihrer Umsetzung endlich begonnen.
Das Argument, einzelne Maßnahmen brächten nur wenig, dient nur als
Entschuldigung dafür, gar nicht erst anzufangen. Die Klimakrise hat viele
Einzelursachen, die sich summieren. Dementsprechend zählt jede
Einzelmaßnahme, jede eingesparte Tonne CO2, jeder Tag, an dem gehandelt
wird. Und für die Klimafolgen, für die Lebensbedingungen unserer und
kommender Generationen zählt jedes Zehntelgrad Erderhitzung, das wir
verhindern.
Die Emissionen im Verkehrssektor (20% aller Emissionen in der BRD) sind
seit 1990 nicht gesunken. Die rasant steigenden Emissionen des von
Deutschland ausgehenden internationalen Flugverkehrs sind dabei noch nicht
einmal berücksichtigt. Alle Klimaziele in diesem Bereich werden verfehlt.
Obwohl die Folgen verfehlter Klimapolitik die Länder und Kommunen treffen,
wird die Umsetzung effektiver Maßnahmen durch die fehlende politische
Regulierung auf Ebene der Bundesregierung maßgeblich behindert (vgl.
Beschluss „Klimaschutz in den Kommunen“ LDK März 2019). Da sich an diesem
Umstand weiterhin nichts geändert hat, sieht die
Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-
Vorpommern Handlungsbedarf und fordert per Beschluss die Bundes- und
Landesregierung auf, kommunale Klimapolitik nicht weiter zu behindern.
Dazu ist notwendig:
1. Im Bereich Verkehr den notwendigen Rahmen für einen nachhaltigen
Umstieg auf emissionsfreie Transportmittel bis 2050, im Straßenverkehr bis
spätestens 2030 zu schaffen, indem:
eine Vorrangregelung für Fuß- und Radverkehr in Verkehrsplanung, -ausbau
und -fluss im Verkehrsrecht implementiert wird,
die Bahn in Gleichschritt mit dem gesamten ÖPNV attraktiver gemacht wird,
durch
einen Deutschlandtakt in angemessener Frequenz (deutlich höher als bisher)
ein besseres Streckennetz deutschlandweit und regionale Verbesserungen
sowohl des Personen- als auch des Güterverkehrs
Ergänzend sind Massnahmen zur Elektrifizierung in Stadten und auf
Autobahnen zu priorisieren, so dass bedarfsweise Busse und LKW-
Zugmaschinen über Stromabnehmer elektrisch betrieben und Batterien
aufgeladen werden können.
bezahlbare Ticketpreise (Mehrwertsteuer senken)
Bei der Einführung einer batteriegestützten Elektromobilität ist zu
berücksichtigen:
Immer größere und schwere Batterien für hohe Reichweiten sind keine
abschließende Lösung, sondern lediglich z.Z. "alternativlos", da wir
mittlerweile nur noch eine Infrastruktur halbwegs zeitgerecht
aufbauen können; alternative emissionsfreie (übergangsweise
emissionsreduzierte) Antriebe müssen weiterverfolgt werden
(Brennstoffzelle/Wasserstoff, Methan etc.)
eine deutsche/europäische Batterieproduktion ist strategisch
erforderlich (Reduzierung von internationalen
Abhängigkeiten/Durchsetzung von Standards). Dabei muss das Primat
auf umweltschonendem Abbau insbes. von Lithium in Südamerika sowie
von Anfang an auf einer maximaler Recycling-Quote 99,xx% liegen.
die Klimafolgen des Flugverkehrs gerecht eingepreist (Kerosinsteuer) und
Subventionen für defizitäre Flughäfen gestoppt werden,
und zugleich die Forschung zu emissionsfreien Flugzeugen und Kraftstoffen
gefördert wird,
die Landstromversorgung mindestens in allen Fähr-, Handels- und
Industriehäfen verpflichtend gemacht und zuvor entsprechend ausgebaut
wird,
sowie neben dem Schiffsverkehr alle Flüge in den Emissionshandel
aufgenommen werden.
2. Die zum Teil bereits aufgezeigten, dringend notwendigen Investitionen für den
Klimaschutz schon heute zu tätigen, statt diese mit Zins und Zinseszins weiter
in die Zukunft zu verschieben. Das heißt, im Bundeshaushalt müssen unverzüglich
die Spielräume für die notwendigen Investitionen geschaffen werden, z.B. durch:
Abbau umweltschädlicher Subventionen wie das Dieselprivileg, die
Steuerbefreiung für Kerosin oder die Dienstwagensubventionierung
Umschichtung von Haushaltsmitteln, z.B. vom Straßenbau in die
Bahninfrastruktur
eine an den aktuellen Erfordernissen ausgerichtete Novellierung des
Energie- und Klimafonds
alle öffentlichen Anlagen müssen der Divestment-Strategie folgen und
dürfen nicht mehr in klimaschädliche Anlagen investiert werden, dazu muss
umgehende eine Offenlegungsverpflichtung aller Finanzakteure über Klima-
und Umweltfolgen ihrer Produkte eingeführt werden,
mit sofortiger Wirkung muss der Mindestpreis für eine Tonne CO2 im
Emissionshandel 40€ betragen, zudem muss eine verbindliche
Preissteigerung, welche sich an der Restmengenverfügbarkeit der
nationalen Verpflichtungen aus dem Paris Abkommen orientiert, eingeführt
werden.
Eine auf regenerativen Energiequellen basierende Mobilität darf nicht dazu
führen, dass der Anbau von "Energiepflanzen" Lebensmittel insbes. in der 3.
Welt verteuert oder zur Ausweitung Landwirtschaftlicher Flächen in sensiblen
Regionen (Amazonas-Urwald etc.); dazu sind insbesondere spezifische
Spekulationen an der Börse zu kontrollieren.
3. Im Land Mecklenburg-Vorpommern (MV) sind vorrangig folgende Ziele und
Maßnahmen zu ergreifen:
Erhebliche Angebotsverbesserung des ÖPNV insb. in ländlichen Räumen
Schaffung von ÖPNV-Verbünden im gesamten Land
Kostenfreies Ticket für Schüler*innen und Auszubildende
Anbindung der Fremdenverkehrsschwerpunkträume sowie der Fährhäfen an das
Schienennetz einschließlich guter Bedienung
Anbindung der Fährhäfen an das Radverkehrsnetz
Reduktion der Anzahl der Flughäfen und Flugplätze im gesamten Land.
Sämtliche Flughäfen sind hoch defizitär (außer Barth, wo absurder Weise
die Einnahmen aus Grünlandverpachtung die Kosten decken) und entziehen
Mittel für eine umweltfreundliche Mobilität
- einen Ausbaustopp für die Kreuzfahrtinfrastruktur in MV. Sämtliche Kreuzfahrtterminals sind hoch defizitär und entziehen Mittel für eine umweltfreundliche Mobilität und einen nachhaltigen Tourismus
Kurzfristige Überprüfung bereits laufender Planungen hinsichtlich Ihrer
Sinnhaftigkeit und Verträglichkeit zu heute gültigen Prämissen und ggf.
Anpassung, insbesondere Ausbau B96 (derzeitige Planungen basieren auf
wachsendem Verkehrsaufkommen...)
Verzicht auf den Bau der Ortsumgehung Wolgast
Konzipierung eines funktionalen Radwegenetzes einschließlich Festlegung
der Baulastträgerschaften sowie die vorrangige Realisierung und Pflege
des Radwegenetzes
Schaffung von Inklusionsgedanken im gesamten Land für eine inter- und
intragenerationelle Gerechtigkeit und Gleichheit aller
Verkehrsteilnehmer*innen
Wiederherstellung widerrechtlich ‚verschwundener‘ Wege einschließlich
Bepflanzung mit Hecken und Grünstrukturen
Um die erfolgreiche Umsetzung eines Prozesses über einen Zeitraum von über
30 Jahren zu garantieren, braucht es verbindliche Zwischenziele, ein
professionelles Monitoring und geeignete Nachschärfungsinstrumente für
alle Sektoren. Diese müssen an der verbindlichen Zusage, das Pariser
Klimaschutzabkommen zu erfüllen, gemessen werden. Nur mit dieser
Verbindlichkeit kann es gelingen, die langfristig richtigen
Pfadentscheidungen zu treffen und eine nachhaltige Umsetzung der
Klimaschutzmaßnahmen auf Kommunal- und Landesebene zu ermöglichen.
Wichtig sind dabei kurzfristig erreichbare Erfolge, welche möglichst ad
hoc CO2-Einsparungen erzielen - nicht mittel- und langfristige.
Mittlerweile fehlt uns ganz einfach die Zeit...!
Unterstützer*innen
- Marie Heidenreich (KV Rostock)
- Jana Klinkenberg (KV LK Rostock)
- Christopher Dietrich (KV Rostock)
- Felix Winter (KV Rostock)
Nach Zeile 124 einfügen:
- einen Ausbaustopp für die Kreuzfahrtinfrastruktur in MV. Sämtliche Kreuzfahrtterminals sind hoch defizitär und entziehen Mittel für eine umweltfreundliche Mobilität und einen nachhaltigen Tourismus
Spätestens mit der „Fridays for Future“ Bewegung hat Klimaschutz in der
öffentlichen Debatte den Stellenwert eingenommen, der aufgrund der
Ernsthaftigkeit und Dringlichkeit der Lage angemessen ist. Bereits Jahrzehnte
früher haben Wissenschaftler*innen weltweit vor den potentiellen Folgen
ausbleibender Klimaschutzmaßnahmen gewarnt. Die Regierungen dieser Welt haben
seither immer neue Pläne, Ziele und Versprechungen gemacht. Zu wenige
Versprechungen sind gehalten, zu viele Ziele gerissen und Pläne verworfen
worden.
Die Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern
stellt fest:
Durch die bisherige weitestgehende Handlungsunwilligkeit und -unfähigkeit
lässt sich die Klimakrise nicht mehr abwenden, sie ist bereits
eingetreten.
Weltweit ist die Durchschnittstemperatur schon heute um 1°C angestiegen
(relativ zu 1850-1900). Rund die Hälfte des Anstiegs erfolgte in den
letzten 30 Jahren.
Im aktuellen Handlungskorridor werden alle gesteckten Ziele bei weitem
verfehlt, die prognostizierte Erwärmung zum Ende des Jahrhunderts wird
über 3°C liegen, sollten keine sofortigen und weitreichenden Maßnahmen
ergriffen werden.
Machen wir „weiter wie bisher“ reicht das verbleibende Emissionsbudget für
den 1,5°C Pfad noch für ca. 10 Jahre. Selbst das 2°C Budget wäre
spätestens in 30 Jahren überschritten.
Das Zeitfenster, in dem wir noch Kontrolle über die Entwicklung des Klimas
haben, ist schon fast geschlossen.
Um das Ausmaß der Krise uns ihre Auswirkungen so gering wie möglich zu
halten, ist umgehendes, beherztes Handeln erforderlich.
Das Leben auf Kosten unserer Kinder und Enkel muss aufhören.
Die wesentlichen notwendigen Maßnahmen sind lange bekannt. Sie sind
umfangreich und vielfältig, jedoch in gemeinsam in ihrer Wirkung
verlässlich, würde mit ihrer Umsetzung endlich begonnen.
Das Argument, einzelne Maßnahmen brächten nur wenig, dient nur als
Entschuldigung dafür, gar nicht erst anzufangen. Die Klimakrise hat viele
Einzelursachen, die sich summieren. Dementsprechend zählt jede
Einzelmaßnahme, jede eingesparte Tonne CO2, jeder Tag, an dem gehandelt
wird. Und für die Klimafolgen, für die Lebensbedingungen unserer und
kommender Generationen zählt jedes Zehntelgrad Erderhitzung, das wir
verhindern.
Die Emissionen im Verkehrssektor (20% aller Emissionen in der BRD) sind
seit 1990 nicht gesunken. Die rasant steigenden Emissionen des von
Deutschland ausgehenden internationalen Flugverkehrs sind dabei noch nicht
einmal berücksichtigt. Alle Klimaziele in diesem Bereich werden verfehlt.
Obwohl die Folgen verfehlter Klimapolitik die Länder und Kommunen treffen,
wird die Umsetzung effektiver Maßnahmen durch die fehlende politische
Regulierung auf Ebene der Bundesregierung maßgeblich behindert (vgl.
Beschluss „Klimaschutz in den Kommunen“ LDK März 2019). Da sich an diesem
Umstand weiterhin nichts geändert hat, sieht die
Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-
Vorpommern Handlungsbedarf und fordert per Beschluss die Bundes- und
Landesregierung auf, kommunale Klimapolitik nicht weiter zu behindern.
Dazu ist notwendig:1. Im Bereich Verkehr den notwendigen Rahmen für einen nachhaltigen
Umstieg auf emissionsfreie Transportmittel bis 2050, im Straßenverkehr bis
spätestens 2030 zu schaffen, indem:
eine Vorrangregelung für Fuß- und Radverkehr in Verkehrsplanung, -ausbau
und -fluss im Verkehrsrecht implementiert wird,
die Bahn in Gleichschritt mit dem gesamten ÖPNV attraktiver gemacht wird,
durch
einen Deutschlandtakt in angemessener Frequenz (deutlich höher als bisher)
ein besseres Streckennetz deutschlandweit und regionale Verbesserungen
sowohl des Personen- als auch des Güterverkehrs
Ergänzend sind Massnahmen zur Elektrifizierung in Stadten und auf
Autobahnen zu priorisieren, so dass bedarfsweise Busse und LKW-
Zugmaschinen über Stromabnehmer elektrisch betrieben und Batterien
aufgeladen werden können.
bezahlbare Ticketpreise (Mehrwertsteuer senken)
Bei der Einführung einer batteriegestützten Elektromobilität ist zu
berücksichtigen:Immer größere und schwere Batterien für hohe Reichweiten sind keine
abschließende Lösung, sondern lediglich z.Z. "alternativlos", da wir
mittlerweile nur noch eine Infrastruktur halbwegs zeitgerecht
aufbauen können; alternative emissionsfreie (übergangsweise
emissionsreduzierte) Antriebe müssen weiterverfolgt werden
(Brennstoffzelle/Wasserstoff, Methan etc.)eine deutsche/europäische Batterieproduktion ist strategisch
erforderlich (Reduzierung von internationalen
Abhängigkeiten/Durchsetzung von Standards). Dabei muss das Primat
auf umweltschonendem Abbau insbes. von Lithium in Südamerika sowie
von Anfang an auf einer maximaler Recycling-Quote 99,xx% liegen.
die Klimafolgen des Flugverkehrs gerecht eingepreist (Kerosinsteuer) und
Subventionen für defizitäre Flughäfen gestoppt werden,
und zugleich die Forschung zu emissionsfreien Flugzeugen und Kraftstoffen
gefördert wird,
die Landstromversorgung mindestens in allen Fähr-, Handels- und
Industriehäfen verpflichtend gemacht und zuvor entsprechend ausgebaut
wird,
sowie neben dem Schiffsverkehr alle Flüge in den Emissionshandel
aufgenommen werden.
2. Die zum Teil bereits aufgezeigten, dringend notwendigen Investitionen für den
Klimaschutz schon heute zu tätigen, statt diese mit Zins und Zinseszins weiter
in die Zukunft zu verschieben. Das heißt, im Bundeshaushalt müssen unverzüglich
die Spielräume für die notwendigen Investitionen geschaffen werden, z.B. durch:
Abbau umweltschädlicher Subventionen wie das Dieselprivileg, die
Steuerbefreiung für Kerosin oder die Dienstwagensubventionierung
Umschichtung von Haushaltsmitteln, z.B. vom Straßenbau in die
Bahninfrastruktur
eine an den aktuellen Erfordernissen ausgerichtete Novellierung des
Energie- und Klimafonds
alle öffentlichen Anlagen müssen der Divestment-Strategie folgen und
dürfen nicht mehr in klimaschädliche Anlagen investiert werden, dazu muss
umgehende eine Offenlegungsverpflichtung aller Finanzakteure über Klima-
und Umweltfolgen ihrer Produkte eingeführt werden,
mit sofortiger Wirkung muss der Mindestpreis für eine Tonne CO2 im
Emissionshandel 40€ betragen, zudem muss eine verbindliche
Preissteigerung, welche sich an der Restmengenverfügbarkeit der
nationalen Verpflichtungen aus dem Paris Abkommen orientiert, eingeführt
werden.
Eine auf regenerativen Energiequellen basierende Mobilität darf nicht dazu
führen, dass der Anbau von "Energiepflanzen" Lebensmittel insbes. in der 3.
Welt verteuert oder zur Ausweitung Landwirtschaftlicher Flächen in sensiblen
Regionen (Amazonas-Urwald etc.); dazu sind insbesondere spezifische
Spekulationen an der Börse zu kontrollieren.
3. Im Land Mecklenburg-Vorpommern (MV) sind vorrangig folgende Ziele und
Maßnahmen zu ergreifen:
Erhebliche Angebotsverbesserung des ÖPNV insb. in ländlichen Räumen
Schaffung von ÖPNV-Verbünden im gesamten Land
Kostenfreies Ticket für Schüler*innen und Auszubildende
Anbindung der Fremdenverkehrsschwerpunkträume sowie der Fährhäfen an das
Schienennetz einschließlich guter Bedienung
Anbindung der Fährhäfen an das Radverkehrsnetz
Reduktion der Anzahl der Flughäfen und Flugplätze im gesamten Land.
Sämtliche Flughäfen sind hoch defizitär (außer Barth, wo absurder Weise
die Einnahmen aus Grünlandverpachtung die Kosten decken) und entziehen
Mittel für eine umweltfreundliche Mobilität
- einen Ausbaustopp für die Kreuzfahrtinfrastruktur in MV. Sämtliche Kreuzfahrtterminals sind hoch defizitär und entziehen Mittel für eine umweltfreundliche Mobilität und einen nachhaltigen Tourismus
Kurzfristige Überprüfung bereits laufender Planungen hinsichtlich Ihrer
Sinnhaftigkeit und Verträglichkeit zu heute gültigen Prämissen und ggf.
Anpassung, insbesondere Ausbau B96 (derzeitige Planungen basieren auf
wachsendem Verkehrsaufkommen...)
Verzicht auf den Bau der Ortsumgehung Wolgast
Konzipierung eines funktionalen Radwegenetzes einschließlich Festlegung
der Baulastträgerschaften sowie die vorrangige Realisierung und Pflege
des Radwegenetzes
Schaffung von Inklusionsgedanken im gesamten Land für eine inter- und
intragenerationelle Gerechtigkeit und Gleichheit aller
Verkehrsteilnehmer*innen
Wiederherstellung widerrechtlich ‚verschwundener‘ Wege einschließlich
Bepflanzung mit Hecken und Grünstrukturen
Um die erfolgreiche Umsetzung eines Prozesses über einen Zeitraum von über
30 Jahren zu garantieren, braucht es verbindliche Zwischenziele, ein
professionelles Monitoring und geeignete Nachschärfungsinstrumente für
alle Sektoren. Diese müssen an der verbindlichen Zusage, das Pariser
Klimaschutzabkommen zu erfüllen, gemessen werden. Nur mit dieser
Verbindlichkeit kann es gelingen, die langfristig richtigen
Pfadentscheidungen zu treffen und eine nachhaltige Umsetzung der
Klimaschutzmaßnahmen auf Kommunal- und Landesebene zu ermöglichen.
Wichtig sind dabei kurzfristig erreichbare Erfolge, welche möglichst ad
hoc CO2-Einsparungen erzielen - nicht mittel- und langfristige.
Mittlerweile fehlt uns ganz einfach die Zeit...!
Unterstützer*innen
- Marie Heidenreich (KV Rostock)
- Jana Klinkenberg (KV LK Rostock)
- Christopher Dietrich (KV Rostock)
- Felix Winter (KV Rostock)
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