Antrag: | Aufstellung zur Landesliste 2021 |
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Antragsteller*in: | LaVo (dort beschlossen am: 25.10.2019) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 25.10.2019, 21:13 |
LTW2-Ä2: Aufstellung zur Landesliste 2021
Antragstext
Von Zeile 12 bis 14:
durchgeführt werden können. Die Liste wird gemäß Bundesfrauenstatut quotiert aufgestellt. KandidierenAn den Wahlforen darf jedes Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und GRÜNE Jugend, dass die Wählbarkeit gemäß dem aktuellen Landeswahlgesetz besitzt
Aufstellung zur Landesliste 2021 - Allen Mitgliedern einen gerechten Zugang
ermöglichen, eine breite Parteidebatte führen und Demokratie leben.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen für einen transparenten und fairen Umgang mit den
politischen Mitbewerbern. Wir sind hart in der Sache, aber fair im Ton. Nach dem
selben Prinzip gehen wir miteinander um und werden wir unsere Landesliste zur
Landtagswahl 2021 aufstellen. Der Landesvorstand und die Kreisvorstände werden
damit beauftragt den Kandidat*innen-Prozess gemäß folgender Beschlusspunkte zu
organisieren.
1. Die Landesliste zur Landtagswahl 2021 soll im Herbst 2020 auf einer
Landeswahlversammlung aufgestellt werden. Wir nutzen dafür ein elektronisches
Abstimmverfahren damit die Kandidat*innenvorstellungen in der gebotenen Ruhe
durchgeführt werden können. Die Liste wird gemäß Bundesfrauenstatut quotiert
aufgestellt. KandidierenAn den Wahlforen darf jedes Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und GRÜNE
Jugend, dass die Wählbarkeit gemäß dem aktuellen Landeswahlgesetz besitzt
(deutsche Staatsbürgerschaft, Volljährigkeit, Wohnsitz MV).
2. Eine Woche vor der Wahlversammlung organisiert der Landesverband eine
Pressekonferenz auf der sich alle Kandidat*innen für die Listenplätze 1 und 2
der Presse vorstellen können. Der Termin und der Ort der Pressekonferenz wird
allen betreffenden Kandidat*innen rechtzeitig mitgeteilt.
3. Alle 8 Kreisverbände organisieren nach den Sommerferien und vor der
Wahlversammlung im Herbst mindestens ein öffentliches Wahlforum, auf dem alle
Kandidat*innen des Landesverbands die ausreichende Möglichkeit haben sich den
Mitgliedern des Kreisverbandes vorzustellen. Die Termine (Ort und Zeit) für die
Wahlforen sind bis spätestens Ende Mai der Landesgeschäftsstelle mitzuteilen.
Alle Mitglieder des betreffenden Kreisverbandes sind schriftlich per Briefpost
oder E-Mail zu den Wahlforen einzuladen.
4. Alle Kreisverbände organisieren vor den Sommerferien 2020 eine parteiinterne
Informationsveranstaltung, etwa im Rahmen einer KMV, auf der alle KV-Mitglieder,
die sich für eine Kandidatur auf der Landesliste interessieren, über das
Wahlverfahren, die Aufgaben einer/eines Kandidaten/Kandidatin und die Rechte und
Pflichten von Landtagsmitgliedern informiert werden. KVs können gemeinsam eine
solche Veranstaltung organisieren.Der Landesvorstand benennt eine Person, die an
diesen Informationsveranstaltungen teilnimmt und dafür Sorge trägt, dass nicht
widersprüchliche Informationen in den verschiedenen Kreisverbänden kommuniziert
werden.
5. Nach den Wahlforen der KVs und vor ca. ein Monat vor der Wahlversammlung wird
ein zentrales Wahlforum stattfinden, welches vom Landesverband organisiert wird.
Darin wird alle Kandidierenden die Möglichkeit der Vorstellung eingeräumt. Die
Länge der Vorstellung kann jedoch nach dem erklärten Listenplatz variieren. Das
konkrete Konzept entwickelt die LGSt in Absprache mit dem LaVo. Dieses wird
allen Kandidierenden frühzeitig, also noch vor den Sommerferien 2020
vorgestellt.
6. Der Landesverband wird ab dem 1. Mai 2020 im Internet eine öffentlich
Wahlseite erstellen, auf der alle Mitglieder über die parteiinternen
Informationstreffen, die Wahlforen und die aktuelle Bewerbungslage für die
Landesliste informiert werden. Jede*r Kandidat*in erhält auf dieser Seite die
Möglichkeit sich vorzustellen und für seine/ihre eigene Kandidatur zu werben.
Diese Vorstellung bzw. Werbung soll in Schriftform, als auch in Videoform
möglich sein.
7. Kandidat*innen können ihre Bewerbung in Schrift- und/oder Videoform ab dem
15. April 2020 in der Landesgeschäftsstelle einreichen. Bewerbungen die nach dem
1. Mai 2020 eingereicht werden sind von der Landesgeschäftsstelle zeitnah auf
der Wahlseite zu veröffentlichen. Bewerbungen die bis 7 Tage vor der
Wahlversammlung nicht eingereicht werden, sind aus organisatorischen Gründen
nicht mehr auf der Wahlseite zu veröffentlichen. Kandidaturen bleiben aber bis
zur Eröffnung des entsprechenden Tagesordnungspunktes auf der Wahlversammlung
möglich.
Von Zeile 12 bis 14:
durchgeführt werden können. Die Liste wird gemäß Bundesfrauenstatut quotiert aufgestellt. KandidierenAn den Wahlforen darf jedes Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und GRÜNE Jugend, dass die Wählbarkeit gemäß dem aktuellen Landeswahlgesetz besitzt
Aufstellung zur Landesliste 2021 - Allen Mitgliedern einen gerechten Zugang
ermöglichen, eine breite Parteidebatte führen und Demokratie leben.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen für einen transparenten und fairen Umgang mit den
politischen Mitbewerbern. Wir sind hart in der Sache, aber fair im Ton. Nach dem
selben Prinzip gehen wir miteinander um und werden wir unsere Landesliste zur
Landtagswahl 2021 aufstellen. Der Landesvorstand und die Kreisvorstände werden
damit beauftragt den Kandidat*innen-Prozess gemäß folgender Beschlusspunkte zu
organisieren.
1. Die Landesliste zur Landtagswahl 2021 soll im Herbst 2020 auf einer
Landeswahlversammlung aufgestellt werden. Wir nutzen dafür ein elektronisches
Abstimmverfahren damit die Kandidat*innenvorstellungen in der gebotenen Ruhe
durchgeführt werden können. Die Liste wird gemäß Bundesfrauenstatut quotiert
aufgestellt. KandidierenAn den Wahlforen darf jedes Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und GRÜNE
Jugend, dass die Wählbarkeit gemäß dem aktuellen Landeswahlgesetz besitzt
(deutsche Staatsbürgerschaft, Volljährigkeit, Wohnsitz MV).
2. Eine Woche vor der Wahlversammlung organisiert der Landesverband eine
Pressekonferenz auf der sich alle Kandidat*innen für die Listenplätze 1 und 2
der Presse vorstellen können. Der Termin und der Ort der Pressekonferenz wird
allen betreffenden Kandidat*innen rechtzeitig mitgeteilt.
3. Alle 8 Kreisverbände organisieren nach den Sommerferien und vor der
Wahlversammlung im Herbst mindestens ein öffentliches Wahlforum, auf dem alle
Kandidat*innen des Landesverbands die ausreichende Möglichkeit haben sich den
Mitgliedern des Kreisverbandes vorzustellen. Die Termine (Ort und Zeit) für die
Wahlforen sind bis spätestens Ende Mai der Landesgeschäftsstelle mitzuteilen.
Alle Mitglieder des betreffenden Kreisverbandes sind schriftlich per Briefpost
oder E-Mail zu den Wahlforen einzuladen.
4. Alle Kreisverbände organisieren vor den Sommerferien 2020 eine parteiinterne
Informationsveranstaltung, etwa im Rahmen einer KMV, auf der alle KV-Mitglieder,
die sich für eine Kandidatur auf der Landesliste interessieren, über das
Wahlverfahren, die Aufgaben einer/eines Kandidaten/Kandidatin und die Rechte und
Pflichten von Landtagsmitgliedern informiert werden. KVs können gemeinsam eine
solche Veranstaltung organisieren.Der Landesvorstand benennt eine Person, die an
diesen Informationsveranstaltungen teilnimmt und dafür Sorge trägt, dass nicht
widersprüchliche Informationen in den verschiedenen Kreisverbänden kommuniziert
werden.
5. Nach den Wahlforen der KVs und vor ca. ein Monat vor der Wahlversammlung wird
ein zentrales Wahlforum stattfinden, welches vom Landesverband organisiert wird.
Darin wird alle Kandidierenden die Möglichkeit der Vorstellung eingeräumt. Die
Länge der Vorstellung kann jedoch nach dem erklärten Listenplatz variieren. Das
konkrete Konzept entwickelt die LGSt in Absprache mit dem LaVo. Dieses wird
allen Kandidierenden frühzeitig, also noch vor den Sommerferien 2020
vorgestellt.
6. Der Landesverband wird ab dem 1. Mai 2020 im Internet eine öffentlich
Wahlseite erstellen, auf der alle Mitglieder über die parteiinternen
Informationstreffen, die Wahlforen und die aktuelle Bewerbungslage für die
Landesliste informiert werden. Jede*r Kandidat*in erhält auf dieser Seite die
Möglichkeit sich vorzustellen und für seine/ihre eigene Kandidatur zu werben.
Diese Vorstellung bzw. Werbung soll in Schriftform, als auch in Videoform
möglich sein.
7. Kandidat*innen können ihre Bewerbung in Schrift- und/oder Videoform ab dem
15. April 2020 in der Landesgeschäftsstelle einreichen. Bewerbungen die nach dem
1. Mai 2020 eingereicht werden sind von der Landesgeschäftsstelle zeitnah auf
der Wahlseite zu veröffentlichen. Bewerbungen die bis 7 Tage vor der
Wahlversammlung nicht eingereicht werden, sind aus organisatorischen Gründen
nicht mehr auf der Wahlseite zu veröffentlichen. Kandidaturen bleiben aber bis
zur Eröffnung des entsprechenden Tagesordnungspunktes auf der Wahlversammlung
möglich.
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